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   OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12   

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https://dejure.org/2013,31291
OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12 (https://dejure.org/2013,31291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2013 - 2 U 168/12 (https://dejure.org/2013,31291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 2 U 168/12 (https://dejure.org/2013,31291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streit um Bestehen eines Pachtvertrages über ein Klubhaus auf einer Golfanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer streitgenössischen Drittwiderklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für wirksamen Pachtvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pachtvertragsurkunde als "Entwurf" bezeichnet: Kein bindender Vertrag (IMR 2014, 70)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage: Entsprechende Anwendung auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Diese Vorschrift regelt nur die örtliche Zuständigkeit, nicht die Zulässigkeit der Widerklage schlechthin (Zöller-Vollkommer, 29. Aufl. 2012, § 33 Rn. 1 m.w.N.; vgl. BGHZ 187, 112 Rn. 8; a.A. früher noch BGH NJW 1975, 1228).

    Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Widerklage sowohl gegen den Kläger als auch gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten als Streitgenossen im Sinne der §§ 59, 60 ZPO, ist diese streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung zulässig, also analog § 263 ZPO im Falle der Einwilligung des Drittwiderbeklagten oder bei Sachdienlichkeit (BGHZ 131, 76, 79 f.; BGHZ 187, 112 Rn. 6).

  • BGH, 24.11.1983 - VII ZR 34/83

    Errichtung von Wohnungen auf einem Grundstück - Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten im Schriftsatz vom 24.06.2013 zitierten Rechtsprechung (BGH NJW 1984, 869 ff und BGH NJW-RR 2009, 953 ff) ist vorliegend nicht von einheitlichen Vertragsverhältnissen auszugehen, die nicht unterschiedlich behandelt werden können.
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 230/07

    Verneinung von Ansprüchen aus einem Baubetreuungsvertrag wegen des Fehlens einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten im Schriftsatz vom 24.06.2013 zitierten Rechtsprechung (BGH NJW 1984, 869 ff und BGH NJW-RR 2009, 953 ff) ist vorliegend nicht von einheitlichen Vertragsverhältnissen auszugehen, die nicht unterschiedlich behandelt werden können.
  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Ein Anspruch nach § 284 BGB wegen nutzloser Aufwendungen auf das Clubhaus setzt dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch voraus, da der Anspruch nur "anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung" besteht (BGHZ 177, 224 Rn. 32 f.).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Widerklage sowohl gegen den Kläger als auch gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten als Streitgenossen im Sinne der §§ 59, 60 ZPO, ist diese streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung zulässig, also analog § 263 ZPO im Falle der Einwilligung des Drittwiderbeklagten oder bei Sachdienlichkeit (BGHZ 131, 76, 79 f.; BGHZ 187, 112 Rn. 6).
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Diese Vorschrift regelt nur die örtliche Zuständigkeit, nicht die Zulässigkeit der Widerklage schlechthin (Zöller-Vollkommer, 29. Aufl. 2012, § 33 Rn. 1 m.w.N.; vgl. BGHZ 187, 112 Rn. 8; a.A. früher noch BGH NJW 1975, 1228).
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (OLG Koblenz NJW 2009, 2413; BVerfG NJW-RR 2010, 259) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Eine solche Vollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern die Tilgung bleibt bis zur Rechtskraft in der Schwebe (BGH NJW 1994, 942; Palandt-Grüneberg, § 362, Rn. 15).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Daher kann auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen oder rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen sein, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH MDR 2011, 807 ff).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2013 - 2 U 168/12
    Eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung aufgrund eines vorläufig vollsteckbaren Titels bereit bewirkt worden ist (BGH WM 2003, 2160 ff, Rz. 54; Palandt-Grüneberg, § 273, Rn. 19).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 181/19

    Vollstreckungsgegenklage einer Insolvenzschuldnerin: Voraussetzungen und Inhalt

    Sollte es ihn darin sehen, dass es aufgrund der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme die von der HTIG gegenüber der Schuldnerin im Hinblick auf das Clubhaus ausgesprochene Kündigung vom 26. Juni 2009 als unwirksam erachtet, während dies in einem vorangegangenen Parallelverfahren von dem Berufungsgericht anders beurteilt worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 2 U 168/12, juris und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung des Senats vom 10. Juli 2020 - V ZR 226/19, juris), ist dies unzutreffend.

    Zwar hat das Berufungsgericht in einem Parallelverfahren der Klage der HTIG gegen die Schuldnerin auf Herausgabe und Räumung des Clubhauses stattgegeben (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 2 U 168/12, juris).

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