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   OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02   

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https://dejure.org/2003,9570
OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02 (https://dejure.org/2003,9570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2003 - 11 U 55/02 (https://dejure.org/2003,9570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2003 - 11 U 55/02 (https://dejure.org/2003,9570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 03.12.1996 - 11 U 58/94

    Urheberrechtlicher Schutz eines Möbelstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Denn nach der sog. Einheitstheorie, der der Senat folgt (s. dazu BGH GRUR 1959, 331, 333 -Dreigroschenroman; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 141, 142- Mackintosh), ist für die Auslegung von Urheberrechtsverträgen auch insoweit, als es um die dort getroffenen Verfügungen (hier: Einräumung von Nutzungsrechten) gebt, das sog. Vertragsstatut maßgeblich.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt (BGH NJW 1990, 3151, 3152; BGHZ 140, 156, 156).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt (BGH NJW 1990, 3151, 3152; BGHZ 140, 156, 156).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69

    Konzertveranstalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Ein Inverkehrbringen von Werkstücken und damit ein Eingriff in das Verwertungsrecht ist bejaht worden, wenn von einem Konzertveranstalter an die Musiker Noten verteilt und nach dem Konzert wieder eingesammelt werden, (BGH GRUR 1972, 141 -Konzerveranstalter), bei unberechtigter Verwendung von Bild-Reproduktionen als Balldekoration (KG Schulze KGZ 56 - Zilleball) oder bei der Ausstattung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten eines Hotels, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch Gäste dienen, mit Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel (KG GRUR 1996, 968 - Möbelnachbildungen).
  • BGH, 19.12.1958 - I ZR 153/57

    Dreigroschenroman

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Denn nach der sog. Einheitstheorie, der der Senat folgt (s. dazu BGH GRUR 1959, 331, 333 -Dreigroschenroman; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 141, 142- Mackintosh), ist für die Auslegung von Urheberrechtsverträgen auch insoweit, als es um die dort getroffenen Verfügungen (hier: Einräumung von Nutzungsrechten) gebt, das sog. Vertragsstatut maßgeblich.
  • KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91

    Verletzung des Urheberrechts an Le Corbusier-Möbeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Ein Inverkehrbringen von Werkstücken und damit ein Eingriff in das Verwertungsrecht ist bejaht worden, wenn von einem Konzertveranstalter an die Musiker Noten verteilt und nach dem Konzert wieder eingesammelt werden, (BGH GRUR 1972, 141 -Konzerveranstalter), bei unberechtigter Verwendung von Bild-Reproduktionen als Balldekoration (KG Schulze KGZ 56 - Zilleball) oder bei der Ausstattung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten eines Hotels, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch Gäste dienen, mit Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel (KG GRUR 1996, 968 - Möbelnachbildungen).
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen solcher rechtsvernichtenden Tatbestandsmerkmale trägt derjenige, der das (Fort-)Bestehen eines unstreitig begründeten Rechts leugnet (BGH NJW 1986, 2426, 2427 mwN).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Ein solches substantiiertes Vorbringen kann von der primär nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei darin gefordert werden, wenn ein solches Vorbringen der "primär" 'darlegungsbelasteten Partei nicht möglich oder zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH NJW 1987, 2008, 2009).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1992 - 6 U 219/60

    Le Corbusier-Möbel / Le Corbusier Möbel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02
    Das Gegenseitigkeitserfordernis nach Art. 2. Abs. 2 1. Halbsatz RBÜ für den Bereich der angewandten Kunst steht dem Inlandschutz nicht entgegen; weil Ursprungsland der Möbel A nicht Italien, sondern Frankreich und die Schweiz ist (OLG Frankfurt, GRUR 1993, 116).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05

    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal

    Dass die Klägerin das alleinige Recht zur Verbreitung dieser Möbelmodelle hat, ergibt sich aus einer entsprechenden Auslegung der Regelung in Artikel 1 des als Anlage K1 vorgelegten, von ihr unter Anderem mit der G. M. D. geschlossenen Vertrages vom 20. November 2002, in der ihr das "droit exclusif de fabriquer, de vendre, dans le monde entier" unter Anderem für die Möbelmodelle M. X eingeräumt worden ist (vgl. dazu die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. November 2003 - 11 U 55/02, Umdruck S. 5 ff., Bl. 80 ff. d.A., zur Auslegung einer entsprechenden Klausel).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.
  • LG Hamburg, 19.04.2017 - 308 O 341/13

    Urheberrechtsschutzfähigkeit bei Möbeln und Täterschaft

    Der urheberrechtliche Schutz der streitgegenständlichen Möbel ist in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02; BGH GRUR 1987, 903, 904) seit langem anerkannt.
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