Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 107 BGB, § 566 BGB, § 593b BGB, § 1629 Abs 2 S 1 BGB, § 1795 Abs 1 S 1 BGB
Nicht lediglich rechtlich vorteilhafter Vertrag: Schenkweise Übertragung eines verpachtetes Grundstücks an Minderjährigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schenkweise Übertragung eines verpachteten Grundstücks als lediglich rechtlichen Vorteil; Rechtliche Auswirkungen der Übertragung für den Minderjährigen bei Erlöschen des bestellten Nießbrauchrechts; Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Ausschluss der Mutter von ...
- Judicialis
BGB § 107; ; BGB § 566; ; BGB § 593 b; ; BGB § 1629 II 1; ; BGB § 1795 I 1; ; GBO § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkweise Übertragung eines verpachteten Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs an Minderjährige - rechtliche Vorteilhaftigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schenkung nur rechtlich vorteilhaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rechtsnachteile bei Grundstücksübertragung
Verfahrensgang
- LG Gießen, 11.05.2004 - 7 T 155/00
- OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
- BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 W 324/00, MDR 2001, 931).Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung in der Sache gehindert, weil er in der Frage des rechtlichen Vorteils bei der Schenkung eines mit einem Nießbrauch belasteten, verpachteten Grundstücks von der Entscheidung des OLG Celle vom 16.02.2001 (4 W 324/00=OLGR Celle 2001, 159= MDR 2001, 931) abweichen will.
- BayObLG, 27.05.2003 - 2Z BR 104/03
Rechtlicher Vorteil bei Grundstücksschenkung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Er hält in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschl. v. 27.05.2003 -2 Z BR 104/03- Rpfleger 2003, 579 ) den zum Vollzug vorgelegten Überlassungsvertrag für nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinn von § 107 BGB.Daran vermag auch der Nießbrauch des Übergebers nichts zu ändern, da der neue Eigentümer jedenfalls für eine logische Sekunde Vermieter wird, weil das Gesetz keinen unmittelbaren Übergang des Mietverhältnisses von einem Eigentümer auf den Nießbrauchsberechtigten im Verhältnis zu einem anderen Eigentümer vorsieht (BayObLG Rpfleger 2003, 579).
- OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03
Mietrecht; Erbrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Ob ein Vertrag rechtlich vorteilhaft ist, kann nicht isoliert für einzelne Teile des Rechtsgeschäfts, insbesondere nicht für den schuldrechtlichen und den dinglichen Teil beantwortet werden, sondern ist aus einer Gesamtbetrachtung des Vertrages heraus zu beurteilen (BGHZ 78, 28, 34=NJW 1981, 109; OLG ZMR 2004, 189, 190).
- OLG Oldenburg, 01.10.1987 - 5 W 43/87
Auflassung, Übereignung, Schenkung, Pfleger, Pflegschaft, Ergänzungspfleger, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Aber ein rechtlicher Nachteil ist darin zu sehen, dass der minderjährige Erwerber nach §§ 566, 593 b BGB in den Pachtvertrag eintritt und damit eine persönliche Verpflichtung für ihn begründet wird (OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 839;… Palandt/Heinrichs: BGB, 63. Aufl., § 107 Rdnr. 4;… Bamberger/Roth, aaO., Rdnr. 8;… Larenz/Wolf, aaO., Rdnr. 26, jeweils für vermieteten Grundbesitz). - BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79
Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Ob ein Vertrag rechtlich vorteilhaft ist, kann nicht isoliert für einzelne Teile des Rechtsgeschäfts, insbesondere nicht für den schuldrechtlichen und den dinglichen Teil beantwortet werden, sondern ist aus einer Gesamtbetrachtung des Vertrages heraus zu beurteilen (BGHZ 78, 28, 34=NJW 1981, 109; OLG ZMR 2004, 189, 190). - BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78
Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04
Ein rechtlicher Vorteil ist zu bejahen, wenn der Minderjährige aus seinem Vermögen, das er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und auch keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zu Stande kommt (BayObLGZ 1979, 49, 53).