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   OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06   

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https://dejure.org/2007,1324
OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abstracts - Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist der dazu führt, dass ein ausreichender innerer Abstandzum benutzen Werk eingehalten wird.

  • markenmagazin:recht

    § 12 UrhG; § 23 UrhG; § 24 UrhG; § 97 UrhG
    Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 97 UrhG
    Grenzen des Urheberrechts: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

  • kanzlei.biz

    "Abstracts" als eigene schöpferische Leistung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    UrhG § 12 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 24; ; UrhG § 97

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 12 Abs. 2; UrhG § 23; UrhG § 24; UrhG § 97
    Zulässigkeit der Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Perlentaucher gewinnt auch in zweiter Instanz

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusammenfassung und Veröffentlichung der Zusammenfassung von Buchkritiken; Qualifizierugng von Originalrezensionen als geschützte Sprachwerke; Erstreckung von Vereinbarungen auf die Übertragung des Nutzungsrechts auf die Einräumung einer ...

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • welt.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    "Perlentaucher" gewinnt gegen "FAZ" und "SZ"

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berufung in Sachen «Perlentaucher» zurückgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 249
  • MIR 2008, Dok. 039
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 11 U 59/97

    Zustimmungsbedürftigkeit der Bearbeitung eines Buchinhalts zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Ob aber in der Inhaltsmitteilung im Einzelfall der Tatbestand einer zustimmungsbedürftigen unfreien Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder einer ohne Zustimmung zulässigen freien Nutzung i.S.v. § 24 UrhG zu sehen ist, ist anhand der Kriterien zu prüfen, die in der Rechtsprechung zur Abgrenzung beider Tatbestände entwickelt worden sind (so auch - allerdings ohne Bezug zu § 12 UrhG - OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562, unter Bezugnahme auf Goose GRUR 1973, 4, 7; Hackemann, GRUR 1982, 262, 267, ebenso LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69 - Literatur-Werkstatt Grundschule).

    Bei einem Abstract, das ohne wesentliche Verkürzung die Gedanken des Originalwerkes wiedergibt, wird sich demgegenüber der für eine freie Nutzung ausreichende innere Abstand kaum feststellen lassen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562).

    (c) Das bisweilen in Rspr. und Literatur herangezogene Abgrenzungskriterium, wonach eine unfreie Bearbeitung dann vorliegen soll, wenn eine Ersetzung des Originals durch die Bearbeitung zu besorgen ist (so etwa, Haberstumpf, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage, Rn. 205; Rehbinder, Urheberrecht, 14. Auflage, Rn.511, s. auch Senat, ZUM-RD 1998, 561, 562), führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    2) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin zu 1 erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).

    In der Rspr. sowohl des EuGH (GRUR 1999, 407 - BMW) als auch des BGH (GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) wurde indes als maßgeblich angesehen, ob die Marke zu Unterscheidungen von Waren oder Dienstleistungen als Zeichen eines bestimmten Unternehmens - nicht notwendig des eigenen - benutzt wird.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Grundsätzlich wird darauf abgestellt, ob die Benutzung der Marke durch den Dritten für Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die vom Inhaber der Marke angeboten werden; es wird aber für den Fall an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass die unter der Marke von ihrem Inhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen das Objekt der vom Dritten erbrachten Dienstleistungen waren (s. zu alledem EuGH GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/Autec).

    Hinsichtlich des § 23 MarkenG folgt dies daraus, dass die Beklagte die Marke "AC" ausschließlich als Angabe über Eigenschaften der von ihr erbrachten Dienstleistungen benutzt; sie weist hiermit darauf hin, dass ihre Abstracts in der "AC" erschienene Originalrezensionen zum Gegenstand haben (vgl. zur Zulässigkeit solcher Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der Markenrechtsrichtlinie jüngst EuGH GRUR 2007, 318, 320 - Adam Opel/Autec).

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Schließlich ist im Rahmen der Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Nutzung auch die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 603, 605 - Mattscheibe - zu Art. 5 Abs. 3 GG).

    Doch kommt es zum einen auf diese "Erforderlichkeit" nicht an (BGH NJW 2001, 603, 604 - Mattscheibe).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    2) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin zu 1 erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Denn dieses Grundrecht schützt nicht nur die Verbreitung eigener Meinungen, sondern auch die bloße Berichterstattung (BVerfGE 62, 230, 243), und zwar auch dann, wenn hiermit kommerzielle Ziele verfolgt werden (BVerfGE 102, 347, 359).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Danach ist es geboten, die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen - und um eine solche handelt es sich im weiteren Sinn auch bei § 24 UrhG - im Licht der Meinungs- und Pressefreiheit auszulegen (BVerfG, NJW 2001, 598, 599 - Germania 3).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Anders als im Fall der Parodie kommt allerdings das Kriterium der "antithematischen Bearbeitung", auf das die Rspr. dort abgestellt hat (BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie), hier naturgemäß nicht in Betracht.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Anders als im Fall der Parodie kommt allerdings das Kriterium der "antithematischen Bearbeitung", auf das die Rspr. dort abgestellt hat (BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie), hier naturgemäß nicht in Betracht.
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    (b) Entscheidend für die Abgrenzung zwischen freier Benutzung nach § 24 UrhG und unfreier Bearbeitung nach § 23 UrhG ist grundsätzlich, ob angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen, st. Rspr.).
  • LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03

    Urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    Die Berufung der Klägerinnen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2008, 249).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung / Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung/Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06

    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in GRUR 2008, 249) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 13/08, (veröffentlich u.a. in ZUM 2011, 242) Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10

    Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens

    Ein nach § 23 Nr. 2 MarkenG zulässiger Gebrauch des Zeichens kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zwar auch dann in Betracht, wenn dieser - wie hier - kennzeichenmäßig erfolgt (BGH, Urt. v. 30.04.2009, a.a.O. Tz 27 und vom 05.06.2008, a.a.O. Tz 17, 22; ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.12.2007 - 11 U 76/06 - GRUR 2008, 249 juris-Tz 62; EuGH, Urt. v. 25.01.2007 - C-48/05 - GRUR 2007, 318, Tz 23 - Opel Logo; sowie - weniger weitgehend - Urt. v. 10.04.2008 - C-102-07 - GRUR 2008, 503, Tz 47).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09

    Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"

    Dabei kommt ein nach § 12 Buchstabe b) GMV oder § 23 Abs. 2 MarkenG zulässiger Gebrauch des Zeichens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann in Betracht, wenn dieser - wie hier - kennzeichenmäßig erfolgt (BGH, Urt. v. 30.04.2009, a.a.O. Tz 27 und vom 05.06.2008, a.a.O. Tz 17, 22; ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.12.2007 - 11 U 76/06 - GRUR 2008, 249 juris-Tz 62).
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