Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12124
OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10 (https://dejure.org/2011,12124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2011 - 17 U 130/10 (https://dejure.org/2011,12124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 17 U 130/10 (https://dejure.org/2011,12124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung von Endlos-Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung von Endlos-Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Objektgerechte Anlageberatung, Kündigungsrecht Emittentin, Sonderkündigungsrecht Emittent, Zertifikate, Endloszertifikate, Sicherheitsbarriere, Lehmann Brothers, Twin-Win-Zertifikat Lehmann Brothers, Anlageberatungsvertrag, telefonische Anlageberatung, erfahrener ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Damit wird im Einklang mit der Annahme des Landgerichts mit dem einseitig der Emittentin zugewiesenen Kündigungsrecht nämlich nicht nur die Laufzeit der Ersatzzertifikate, sondern auch maßgeblich die Wertentwicklung dieser Anlage beeinflusst (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09, BB 2010, 853 ff.).

    Entgegen dem mit dem Hinweis auf die Endloszertifikate erweckten Eindruck, der könne mögliche Kursverluste aussitzen und die Zertifikate zu einem ihm genehmen Zeitpunkt veräußern (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010, 17 U 207/09), kommt hinzu, dass allgemein die Twin- win Zertifikate zwar in gewissen Grenzen frei handelbar sein mögen, jedoch im Hinblick auf das vorstehend bestehende Risiko allenfalls mit erheblichen Abschlägen veräußert werden können.

    Wie der Senat (Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09) bereits ausgeführt hat, kann auch der Umstand, dass letztlich für den nahezu eingetretenen Totalverlust der Anlage die Insolvenz der Emittentin und damit nicht der von der Aufklärungspflichtverletzung betroffene Gesichtspunkt verantwortlich war, nicht dazu führen, die Kausalität des Erwerbs der streitgegenständlichen Zertifikate für den eingetretenen Schaden zu verneinen.

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Insoweit kommt ein Beratungsvertrag regelmäßig bereits dadurch zustande, dass ein Anlageinteressent im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Beratung über die Anlage eines Geldbetrages herantritt oder sich sonst darüber beraten lässt (BGH WM 2006, 851, 852).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Aufgrund dieses Beratungsvertrages war die Beklagte auch verpflichtet, den Zedenten über die für die Anlageentscheidung bedeutsamen oder möglicherweise bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären (BGH BKR 2008, 199 m. w. N.).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Insoweit streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Abgesehen davon, dass der Zedent im konkreten Fall trotz vorhandener Vorerfahrungen in Wertpapieranlagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktienfonds jedenfalls über keine konkreten Kenntnisse hinsichtlich der von der Emittentin Lehmann Brothers Treasury Co.B.V. vertriebenen Schuldverschreibungen besaß, ist auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine chancenorientierte Anlagestrategie verfolgt, über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend aufzuklären (BGH WM 2008, 725, 729).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Insoweit streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10
    Insoweit streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung

    Die von ihr zur Begründung herangezogenen Urteile des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.02.2010 (17 U 207/09), vom 14.07.2010 (17 U 11/10) und vom 12.01.2011 (17 U 130/10) betrafen sog. Twin-Win-Zertifikate (Schmetterlingszertifikate) , die sich dadurch auszeichnen, dass das - bei Berühren oder Unterschreiten der Barriere (Sicherheitsschwelle) begründete - Recht des Umtauschs in Endloszertifikate, die auf den Basiswert bezogen waren, seinerseits durch ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten relativiert war, das dem Anleger ein sog. Aussitzen der Verlustmarge verwehrte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht