Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 44 S 2 StPO, § 45 StPO
Wiedereinsetzungsantrag: Fristversäumung aufgrund unterbliebener Belehrung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44; StPO § 45
Rechtsmittelbelehrung; Belehrung; Kausalität; Zusammenhang; Darlegungslast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbehelf gegen eine versagte Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; Ordnungsgemäße Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs bei Geltendmachung der Unkenntnis von der Rechtsmittelfrist; Erforderlichkeit eines ursächlichen ...
Verfahrensgang
- LG Kassel, 30.11.2006 - 3 Qs 370/06
- OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2712 (Ls.)
- NStZ-RR 2007, 206
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 1/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N). - BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2007 - 3 Ws 159/07
Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hebt die Vermutung des § 44 S. 2 StPO nach herrschender Auffassung - verfassungsrechtlich unbedenklich (vergl. BVerfG NJW 1991, 2277) - nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Antragstellers auf; ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist aber auch in diesem Fall erforderlich (verg. BGH NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 89, 242;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rz. 22 m.w.N).
- OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren: …
Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206).Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und NStZ 1986, 233 m. zust. Anm. Wendisch und schon MDR 1984, 71; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206;… vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 44 Rn. 22 und KK/ Maul StPO 7. Aufl. § 44 Rn. 36, jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 26.05.2008 - 2 Ws 249/08
Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von …
Damit wird jedoch nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens aufgehoben, nicht aber das eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. Meyer-Goßner § 44 StPO Rdnr. 22, OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 206f).