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   OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13   

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https://dejure.org/2015,21037
OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2015 - 15 U 73/13 (https://dejure.org/2015,21037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Arzthaftung: Angeblich fehlerhafte Knieoperationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung: Angeblich fehlerhafte Knieoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen beanstandeter Knie-Operation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen beanstandeter Knie-Operation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13

    Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nicht erforderlich ist, dass Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH NJW 2014, 2574 m.w.Nachw.).

    Ein derartiger Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW 2014, 2574 m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2012, 1789; NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.) kann bei ärztlichen Behandlungsfehlern die Kenntnis vom Schaden zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn dem Patienten lediglich der negative Ausgang der ärztlichen Behandlung bekannt ist.

    Denn nur dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Anders als in den Fällen, in denen etwa zunächst die weitere Schadensentwicklung (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1338) oder der Ausgang eines anderen Verfahrens (vgl. hierzu BGH VersR 1975, 440) abgewartet werden sollte, war die Übersendung der Krankenunterlagen an das Landessozialgericht auch kein Hinderungsgrund, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Beklagte dies gewollt und in Aussicht gestellt hätte.
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2012, 1789; NJW-RR 2010, 681 m.w.Nachw.) kann bei ärztlichen Behandlungsfehlern die Kenntnis vom Schaden zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn dem Patienten lediglich der negative Ausgang der ärztlichen Behandlung bekannt ist.
  • OLG Celle, 13.11.2019 - 1 U 25/19

    Krankenhaushaftung für Geburtsschmerzen nach vaginaloperativer Entbindung

    Deshalb stellt es vorliegend auch keinen Mangel der Begutachtung dar, dass der Sachverständige in seinem Gutachten keine Literatur angegeben hat (so hat auch das OLG Frankfurt angenommen, dass ein Gutachten eines Sachverständigen, der als praktisch tätiger Arzt in einem Krankenhaus zahlreiche solcher Operationen ausgeführt hat, nicht allein deshalb unbrauchbar sei, weil dieses nicht mit Literatur unterlegt war, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2015 - 15 U 73/13 -, juris Rn. 28).
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