Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9958
OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) (https://dejure.org/2019,9958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB
    Verpflichtung zu Anschlussvertrag für Vertragshändler des Automobilherstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu Anschlussvertrag für Vertragshändler des Automobilherstellers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wann ist ein Automobilhersteller im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems verpflichtet, seinen Vertragswerkstätten einen Anschlussvertrag anzubieten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 18 ; GWB § 19 ; GWB § 20 ; GWB § 33
    Pflichten eines Automobilherstellers nach Beendigung eines Werkstattvertrages

  • rechtsportal.de

    GWB § 18 ; GWB § 19 ; GWB § 20 ; GWB § 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zu einem Anschlussvertrag für Vertragshändler eines Automobilherstellers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

    Zwar ist es einem relativ marktmächtigen Unternehmen im Regelfall nicht versagt, eine bestehende Geschäftsverbindung durch ordentliche Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu lösen, da das abhängige Unternehmen dann die zumutbare Möglichkeit hat, seinen Betrieb auf eine andere Marke umzustellen (Revisionsurteil Tz. 34; BGH Urteil vom 21.2.1995, KZR 33/93 - Kfz-Vertragshändler).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Damit ist sie hinsichtlich der von ihr nachgefragten Ressourcen von der Beklagten und deren Vertriebsorganisation abhängig (vgl. BGH Urteil vom 6.10.2015, KZR 87/13 - Porsche Tuning, juris Rdnr. 52, 88).

    Zwar kann die Klägerin, wie oben dargelegt, die meisten der von den Kunden nachgefragten Serviceleistungen an Jaguar- und Land Rover Fahrzeugen auch als freie Werkstatt erbringen, weil sie - insoweit anders als in der Fallgestaltung des Urteils des BGH vom 6.10.2015, KZR 87/13 - Porsche Tuning - weiterhin die Möglichkeit hat, die benötigten Teile über die Vertriebsorganisation der Beklagten zu erhalten.

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Nach den Vorgaben des Revisionsurteils, das insoweit die Ausführungen im Urteil des BGH vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt-, wiederholt und ergänzt, kommt es für die Marktabgrenzung auf dem vorgelagerten Ressourcenmarkt darauf an, ob freie Werkstätten, die Arbeiten an Personenkraftwagen einer bestimmten Marke durchführen wollen, eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit haben, diese Tätigkeit auch ohne den Status einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers auszuüben (Tz. 23).

    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 3/06

    Wettbewerbsbehinderung beim Kraftfahrzeugvertrieb: Anspruch auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Zwar muss grundsätzlich derjenige, der Aufnahme in ein qualitatives selektives Vertriebssystem begehrt, darlegen, dass er alle Qualitätsmerkmale erfüllt, die die zugelassenen Servicepartner aufweisen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.1981, KZR 11/80; Senat, Urteil vom 10.10.2006, 11 U 3/06- juris Rdnr. 37).
  • BGH, 30.06.1981 - KZR 11/80

    Nachfrager - Belieferungsanspruch - Voraussetzungen - Vertriebssystem des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Zwar muss grundsätzlich derjenige, der Aufnahme in ein qualitatives selektives Vertriebssystem begehrt, darlegen, dass er alle Qualitätsmerkmale erfüllt, die die zugelassenen Servicepartner aufweisen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.1981, KZR 11/80; Senat, Urteil vom 10.10.2006, 11 U 3/06- juris Rdnr. 37).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    a) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17

    Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 11 U 8/15
    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst der primär darlegungsbelasteten Partei, jedenfalls greifbare Anhaltspunkte / Anküpfungstatsachen für ihr Behauptung vorzutragen (Urteil vom 31.11.2018, EnZR 39/17, juris Rdnr. 79; Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 90/13, juris Rdnr. 21; Urteil vom 19.2.2014, I ZR 230/12, Juris Rdnr. 16; Urteil vom 13.6.2012, I ZR 87/11, juris Rdnr. 17).
  • LG Köln, 22.12.2022 - 33 O 8/22
    Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist gemäß § 20 Abs. 1 GWB und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet ist, dass er nur unter Inkaufnahme gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) -, juris, Rn. 73; BGH, Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14 - Jaguar Vertragswerkstatt, Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel Blitz I; Urteil vom 21.2.1995 - KZR 33/93, WRP 1995, 708, 711 - Kfz-Vertragshändler).

    In dem Urteil des OLG Frankfurts, welches dieses Argument aufgreift (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2019 - 11 U 8/15 (Kart) -, juris, Rn. 73), war die Mehrmarkenstrategie erst nach der dort gegenständlichen Kündigung und damit Beendigung einer jahrzehntelangen Spezialisierung auf K und M-S aufgenommen worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht