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OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Hessen
- aufrecht.de
To Do für Handyverkäufer im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Preisangaben beim Internethandel; Preisklarheit bei dem Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages
- online-und-recht.de
- Judicialis
PreisangabenVO § 1; ; UWG § 1
- haerting.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Werbung unter Angabe von Preisen im Internethandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Onlinehandel mit Handy für 1,-
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2004 - 12 O 45/04
- OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Papierfundstellen
- MMR 2005, 116
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 48/03
Sofortige Preisansicht als Voraussetzung für die Werbung eines Internethändlers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Im Internethandel kann es genügen, wenn die notwendigen Preisangaben aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können, sofern der Nutzer hierauf klar und unmißverständlich hingewiesen wird (BGH, WRP 2003, 1222, 1224 - Internet-Reservierungssystem; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2002, 113 - Null Pfennig; OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2003 - 5 U 48/03). - BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00
Internet-Reservierungssystem
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Im Internethandel kann es genügen, wenn die notwendigen Preisangaben aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können, sofern der Nutzer hierauf klar und unmißverständlich hingewiesen wird (BGH, WRP 2003, 1222, 1224 - Internet-Reservierungssystem; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2002, 113 - Null Pfennig; OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2003 - 5 U 48/03). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97
übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, ist nach der PAngV, sofern kein Endpreis gebildet werden kann, dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94, 97 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 505, 508 - Nur 1 Pfennig; WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,- DM; WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten).
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97
übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, ist nach der PAngV, sofern kein Endpreis gebildet werden kann, dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94, 97 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 505, 508 - Nur 1 Pfennig; WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,- DM; WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, ist nach der PAngV, sofern kein Endpreis gebildet werden kann, dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94, 97 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 505, 508 - Nur 1 Pfennig; WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,- DM; WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97
übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, ist nach der PAngV, sofern kein Endpreis gebildet werden kann, dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94, 97 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 505, 508 - Nur 1 Pfennig; WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,- DM; WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Wer den Verkauf eines Mobiltelefons in Kombination mit dem Abschluß eines Telefonnetzvertrages anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, ist nach der PAngV, sofern kein Endpreis gebildet werden kann, dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Gerätepreis die für den Verbraucher mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 1999, 94, 97 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 505, 508 - Nur 1 Pfennig; WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,- DM; WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten). - OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01
Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04
Im Internethandel kann es genügen, wenn die notwendigen Preisangaben aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können, sofern der Nutzer hierauf klar und unmißverständlich hingewiesen wird (BGH, WRP 2003, 1222, 1224 - Internet-Reservierungssystem; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2002, 113 - Null Pfennig; OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2003 - 5 U 48/03).