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   OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09   

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https://dejure.org/2010,21634
OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09 (https://dejure.org/2010,21634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2010 - 4 U 208/09 (https://dejure.org/2010,21634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 4 U 208/09 (https://dejure.org/2010,21634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 437 Nr 3 BGB, § 440 BGB
    Teilschadensersatz durch Versicherer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Käufers eines mangelhaften Klebebandes; Rechtsfolgen der teilweisen Regulierung eines Schadens durch den Versicherer; Geltendmachung des Regressanspruchs als Gesamtgläubiger mit dem Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 440
    Ansprüche des Käufers eines mangelhaften Klebebandes; Rechtsfolgen der teilweisen Regulierung eines Schadens durch den Versicherer; Geltendmachung des Regressanspruchs als Gesamtgläubiger mit dem Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 1/88

    Abschluß eines Auskunftsvertrages zwischen Hersteller und Endabnehmer einer Ware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Selbst wenn der Hersteller eigene Kontakte zu den Endabnehmern aufnimmt, lassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Informationen, die er dabei gibt, nur unter besonderen - hier nicht vorgetragenen und nicht ersichtlichen - Voraussetzungen den Schluss auf eine rechtsgeschäftliche Erklärung zu (BGH NJW 1989, 1029 - zitiert nach JURIS Rn. 8).

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW 1989, 1029 f - zitiert nach JURIS Rn. 9).

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Ungeachtet der Substantiierungsproblematik setzt die Vereinbarung einer Gesamtgläubigerschaft an einer bestehenden Forderung die Mitwirkung der Schuldner voraus (BGH NJW 2005, 2779 - zitiert nach JURIS Rn. 22; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Auflage, § 428 Rn. 3), an der es im vorliegenden Fall aber unzweifelhaft fehlt.
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Dieser Kontakt wird dem weit auszulegenden Begriff der Verhandlung im Sinne des § 203 BGB (BGH WM 2009, 1597 - zitiert nach JURIS Rn. 16) gerecht.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Dieser wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beklagte zu 1) als Verkäuferin mit der Klägerin zu 2) nicht nur über Vertragsbedingungen verhandelt, sondern dieser unabhängig davon einen Rat erteilt hätte (Palandt/Weidenkaff, § 433 Rn. 28; BGH-NJW 2008, 506).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Mit dem teilweisen Rechtsübergang spaltet sich der ursprüngliche Schadensersatzanspruch in selbstständige, nunmehr durch die Person der Gläubiger geschiedene Forderungen auf (BGH, VersR 1966, 364 - zitiert nach JURIS Rn. 15).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2010 - 4 U 208/09
    Diese stellen eine abschließende Sonderregelung dar, soweit es sich um Merkmale der Sache handelt, die sich auf die Beschaffenheit beziehen (BGH-NJW 2009, 2120; Paland/Weidenkaff, a.a.O., § 437 Rn. 51 a).
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