Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15   

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https://dejure.org/2015,11291
OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15 (https://dejure.org/2015,11291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2015 - 6 W 43/15 (https://dejure.org/2015,11291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 6 W 43/15 (https://dejure.org/2015,11291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 EGV 207/2009, § 14 MarkenG
    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Markenverletzung auf einer internationalen Fachmesse, wenn ein Produkt mit verwechslungsfähigem Zeichen "angeboten" wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Territoriale Reichweite eines Unterlassungsgebots auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes; Benutzung eines Zeichens durch Verwendung auf einem Messestand in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Territoriale Reichweite eines Unterlassungsgebots auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht: Verwendung einer fremden Marke auf internationaler Fachmesse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Messepräsentation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benutzung eines Zeichens zu Werbezwecken im Inland durch Verwendung auf einem Messestand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benutzung eines Zeichens zu Werbezwecken im Inland durch Verwendung auf einem Messestand

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen Fachmesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 903
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    In der Verwendung eines mit einer geschützten Marke verwechslungsfähigen Zeichens auf dem Stand einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse durch ein ausländisches Unternehmen liegt regelmäßig eine inländische "Benutzung in der Werbung"; insoweit haben die Grundsätze aus der Entscheidung "Pralinenform II" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1103) durch die weitere Entscheidung "Keksstangen" (BGH, Urt. v. 23.10.2014 I I ZR 133/13) keine Änderung oder Einschränkung erfahren.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts haben die vom Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung "Pralinenform II" entwickelten Grundsätze zum Begriff des Benutzens in der Werbung durch die jüngere Entscheidung "Keksstangen" (Urt. v. 23.10.2014 - I ZR 133/13; juris) keine Änderung oder Einschränkung erfahren.

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    In der Verwendung eines mit einer geschützten Marke verwechslungsfähigen Zeichens auf dem Stand einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse durch ein ausländisches Unternehmen liegt regelmäßig eine inländische "Benutzung in der Werbung"; insoweit haben die Grundsätze aus der Entscheidung "Pralinenform II" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1103) durch die weitere Entscheidung "Keksstangen" (BGH, Urt. v. 23.10.2014 I I ZR 133/13) keine Änderung oder Einschränkung erfahren.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 1103 - Pralinenform II, Tz. 20) unabhängig davon, ob darin zugleich ein Anbieten markenverletzender Ware im Inland gesehen werden kann.

  • OLG Frankfurt, 11.12.2013 - 6 U 218/13

    Streitwertbemessung bei eventueller Anspruchshäufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Hat in einem solchen Fall der eine Anspruch Erfolg, der andere dagegen nicht, unterliegt der Kläger oder Antragsteller demgemäß nur zu einem geringen Teil, da er sein Verbotsziel im Wesentlichen erreicht hat (vgl. Senat GRUR-RR 2014, 280, juris-Tz. 5; OLG Köln a.a.O., Tz. 38).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Dann kann nichts anderes gelten, wenn - wie hier - über beide Ansprüche deswegen entschieden werden muss, weil sie im Wege der kumulativen Anspruchshäufung verfolgt werden (ebenso OLG Köln WRP 2015, 239, juris-Tz. 34).
  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Darin liegt jedoch kein Einführen oder Ausführen i.S.v. Art. 9 II c GMV, da diese Tatbestände nur erfüllt sind, wenn mit der Verbringung in ein anderes Land ein Inverkehrbringen bezweckt ist (vgl. EUGH GRUR 2006, 146 - Class International, Tz. 34).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Dies könnte ein unionsweites Verbot jedoch nur dann rechtfertigen, wenn die Marke im gesamten Gebiet der Europäischen Union über eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft bzw. über eine Bekanntheit im Sinne von Art. 9 I 2 c GMV verfügte (vgl. BGH GRUR 2013, 1239 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion, Tz. 67).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Da für markenrechtliche Unterlassungsansprüche auch ein Verfügungsgrund in der Regel zu bejahen ist (vgl. Senat GRUR 2002, 1096), war die einstweilige Verfügung im tenorierten Umfang zu erlassen.
  • EuGH, 12.04.2011 - C-235/09

    Das von einem nationalen Gericht als Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15
    Da sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. GRUR 2011, 518 - WEBSHIPPING, Tz. 44) das von einem Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene Verbot der Fortsetzung einer Gemeinschaftsmarkenverletzung grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union erstrecken muss, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich ein auf eine Gemeinschaftsmarke gestütztes gerichtliches Unterlassungsbegehren auf das Gebiet der Europäischen Union beziehen soll.
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei der wirtschaftliche Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag zu bilden, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 402; ebenso OLG Frankfurt am Main, GRUR 2015, 903; aA OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1293) führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten, der im Wege der Klagehäufung in Anspruch genommen wird.
  • OLG Nürnberg, 29.11.2022 - 3 U 493/22

    Kerngleichheit unterschiedlicher Handlungsmodalitäten bei

    In der Ausstellung auf der Fachmesse liegt nur dann zugleich ein "Anbieten" unter Verwendung des Zeichens in Deutschland, wenn - insbesondere, weil es sich um eine Verkaufsmesse handelt - aus Sicht des Messepublikums konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Benutzung in der Werbung zugleich zum Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert wird (OLG Frankfurt, GRUR 2015, 903 Rn. 13 f. - Tuppex; vgl. auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2022, 315 Rn. 21 ff. - Lavera).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17

    Internationale Zuständigkeit eines Unionsmarkengerichts; Reichweite eines

    Ein abweichendes Verständnis der territorialen Reichweite des Unterlassungsbegehrens ist in diesem Fall auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Unterlassungsantrag hilfsweise auf eine nationale Marke gestützt wird (Abgrenzung zu Senat GRUR 2015, 903).

    Im Unterschied zur Senatsentscheidung vom 12.05.2015 (GRUR 2015, 903 - Tuppex) ergibt sich hier aus der Antragsschrift hinreichend ein entsprechende Auslegung des ohne geographische Parameter gestellten Unterlassungsantrages.

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 63/18
    Durch eine Verletzungshandlung wird die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, GRUR 2016, 197, Rn. 47 - Bounty; BGH, GRUR 2006, 421, Rn. 42 - Markenparfümverkäufe; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016, 6 U 17/15, Rn. 93; Ströbele/ Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14, Rn. 516; a.A. BGH, GRUR 2010, 1103, Rn. 22 - Pralinenform II; OLG Frankfurt, GRUR 2015, 903, 905 - Tuppex; OLG Köln, WRP 2014, 1492 f. - Schogetten-Stück).

    Deshalb kann der Unterlassungsantrag regelmäßig auch auf andere in § 14 Abs. 3 MarkenG genannte Benutzungsarten erstreckt werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 197, Rn. 47 - Bounty; BGH, GRUR 2006, 421, Rn. 42 - Markenparfümverkäufe; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2016, 6 U 17/15, Rn. 93; Ströbele/ Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14, Rn. 516; a.A. BGH, GRUR 2010, 1103, Rn. 22 - Pralinenform II; OLG Frankfurt, GRUR 2015, 903, 905 - Tuppex; OLG Köln, WRP 2014, 1492 f. - Schogetten-Stück).

  • OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 U 3933/21

    Kennzeichenverletzung durch Messeauftritt unter Verwendung eines

    In der Verwendung eines mit einer geschützten Marke verwechslungsfähigen Zeichens auf dem Stand einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse durch ein ausländisches Unternehmen liegt somit eine Benutzung des beanstandeten Zeichens gegenüber dem auf dieser Messe anwesenden Fachpublikum in der Werbung im Inland (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12.05.2015 - 6 W 43/15, GRUR 2015, 903, Rn. 11 - Tuppex).
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