Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Bauvertrag: Ausgleichsanspruch wegen Verschiebung des Baubeginns
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauvertrag: Ausgleichsanspruch wegen Verschiebung des Baubeginns
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 5 Nr. 2 S. 2
Bauvertrag - Ausgleichsanspruch wegen Verschiebung des Baubeginns - rechtsportal.de
VOB/B § 5 Nr. 2 S. 2
Auslegung eines nach öffentlicher Ausschreibung erteilten Bauvertrages hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Baubeginns - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Wann muss mit den Arbeiten begonnen werden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen? (IBR 2015, 183)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 09.07.2010 - 6 O 30/10
- OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
- OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U l 2/10
- BGH, 13.11.2014 - VII ZR 175/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91
Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
Selbst im Fall der Überwälzung eines ungewöhnlich hohen Risikos ergeben sich unmittelbar aus der VOB/A keine Ansprüche (BGH BauR 1992, 759). - BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93
Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 124, 64 beruft, führt auch dies nicht zu der von ihr gewünschten Auslegung. - BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95
Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98
Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung zur Auslegung von Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (BGH, BauR 1999, 897; BGH Urteil v. 13.3.2008, VII ZR 194/06) ist auf den vorliegenden Vertrag nicht übertragbar. - BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06
Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung zur Auslegung von Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (BGH, BauR 1999, 897; BGH Urteil v. 13.3.2008, VII ZR 194/06) ist auf den vorliegenden Vertrag nicht übertragbar. - BGH, 08.03.2012 - VII ZR 202/09
Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
Eine Bauzeitverschiebung kann sich in diesen Fällen dadurch ergeben, dass ein ( frühester oder spätester) Baubeginn vertraglich in Abhängigkeit von der (ursprünglich) vorgesehenen Zuschlagserteilung vorgesehen war, der durch die Verzögerung des Zuschlags nicht mehr gehalten werden kann, weil der Zuschlag erst nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist für den Zuschlag liegt (BGH MDR 2012, 577).