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   OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10   

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https://dejure.org/2012,83957
OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10 (https://dejure.org/2012,83957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2012 - 11 U 102/10 (https://dejure.org/2012,83957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 11 U 102/10 (https://dejure.org/2012,83957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvertrag: Ausgleichsanspruch wegen Verschiebung des Baubeginns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 5 Nr. 2 S. 2
    Bauvertrag - Ausgleichsanspruch wegen Verschiebung des Baubeginns

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 5 Nr. 2 S. 2
    Auslegung eines nach öffentlicher Ausschreibung erteilten Bauvertrages hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Baubeginns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Wann muss mit den Arbeiten begonnen werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen? (IBR 2015, 183)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Selbst im Fall der Überwälzung eines ungewöhnlich hohen Risikos ergeben sich unmittelbar aus der VOB/A keine Ansprüche (BGH BauR 1992, 759).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 124, 64 beruft, führt auch dies nicht zu der von ihr gewünschten Auslegung.
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Eine mit § 9 VOB/A unvereinbare Ausschreibungstechnik führt nicht dazu, dass anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Leistung Vertragsinhalt wird (BGH, NJW 1997, 61).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung zur Auslegung von Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (BGH, BauR 1999, 897; BGH Urteil v. 13.3.2008, VII ZR 194/06) ist auf den vorliegenden Vertrag nicht übertragbar.
  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung zur Auslegung von Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (BGH, BauR 1999, 897; BGH Urteil v. 13.3.2008, VII ZR 194/06) ist auf den vorliegenden Vertrag nicht übertragbar.
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 202/09

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 102/10
    Eine Bauzeitverschiebung kann sich in diesen Fällen dadurch ergeben, dass ein ( frühester oder spätester) Baubeginn vertraglich in Abhängigkeit von der (ursprünglich) vorgesehenen Zuschlagserteilung vorgesehen war, der durch die Verzögerung des Zuschlags nicht mehr gehalten werden kann, weil der Zuschlag erst nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist für den Zuschlag liegt (BGH MDR 2012, 577).
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