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OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 11 SV 51/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32b ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme von Bank und weiteren Projektbeteiligten wegen Schadenersatz durch Kapitalanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme von Bank und weiteren Projektbeteiligten wegen Schadenersatz durch Kapitalanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 10 O 494/13
- OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 11 SV 51/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 11 SV 51/14
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2013, 1302, 1303) diese einschränkende Voraussetzung in § 32 b Abs. 1 a.E. ZPO nicht gelten soll, wenn die Klage gegen einen der Beklagten auf eine der in § 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt wird, liegt hier auch keine derartige Konstellationen vor. - KG, 14.10.2004 - 28 AR 55/04
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Streitigkeiten aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 11 SV 51/14
Dieses Einverständnis ist im Hinblick auf die Dispositionsbefugnis der Parteien und den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO auch im Rahmen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vom bestimmenden Gericht mit zu berücksichtigen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 28 AR 55/04 -, juris).