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OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 145 BGB, § 154 Abs 1 BGB, § 154 Abs 2 BGB, § 295 ZPO, § 387 ZPO
Zulässigkeit eines außergerichtlichen Prozessvergleichs über Berufungsrücknahme; Entbehrlichkeit eines Zwischenstreits bei Zeugnisverweigerungsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines außergerichtlichen Prozessvergleichs über Berufungsrücknahme; Entbehrlichkeit eines Zwischenstreits bei Zeugnisverweigerungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 26.11.1993 - 1 O 281/93
- OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
- OLG Frankfurt, 12.07.1995 - 11 U 12/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Den Parteien steht es allerdings frei, außergerichtlich und ohne Anwaltszwang einen Prozessvertrag zu schließen, in dem sich der Berufungsführer zur Rücknahme seines Rechtsmittels verpflichtet (vgl. BGH NJW-RR 1989, 802).Kommt der Berufungsführer dieser Vereinbarung nicht nach und betreibt das Berufungsverfahren weiter, so kann der Prozessgegner die Verpflichtung zur Rücknahme des Rechtsmittels einredeweise (…vgl. BGH aaO.) mit der Folge geltend machen, dass die Berufung als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGH NJW 1984, 805; NJW-RR 1987, 307; 1989, 802; 1992, 567, 568).
- BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78
Rückforderung fehlgeleiteter Renten
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Dies war vorliegend aber selbst bei Annahme einer Leistung der Kläger nicht der Fall; denn die ZeuginZ1, deren Kenntnis als Vertreterin maßgeblich ist (vgl. BGHZ 73, 202, 204 f.), verfügte nicht, um eine Verbindlichkeit der Kläger bei der Beklagten auszugleichen. - BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70
Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne ist nämlich nur die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens (vgl. BGHZ 40, 272, 277 f.; 58, 184, 188), wobei der Empfängerhorizont maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 1974, 1132 f.).
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Dies geschah "auf Kosten" der Kläger, also mit der notwendigen Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl. BGHZ 36, 30, 31; 46, 260, 262 f.); denn dem Vermögenszuwachs entsprach unmittelbar ein Verlust in gleicher Höhe im Vermögen der Kläger durch die Belastung von deren Konto, die Vermögensverschiebung geschah nicht auf dem rechtlich selbständigen Umweg über das Vermögen Dritter, etwa der Zeugin Z1. - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Kommt der Berufungsführer dieser Vereinbarung nicht nach und betreibt das Berufungsverfahren weiter, so kann der Prozessgegner die Verpflichtung zur Rücknahme des Rechtsmittels einredeweise (…vgl. BGH aaO.) mit der Folge geltend machen, dass die Berufung als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGH NJW 1984, 805; NJW-RR 1987, 307; 1989, 802; 1992, 567, 568). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 267/90
Wirksamkeit einer außergerichtlichen Vereinbarung über die Zurücknahme der Klage …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Kommt der Berufungsführer dieser Vereinbarung nicht nach und betreibt das Berufungsverfahren weiter, so kann der Prozessgegner die Verpflichtung zur Rücknahme des Rechtsmittels einredeweise (…vgl. BGH aaO.) mit der Folge geltend machen, dass die Berufung als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGH NJW 1984, 805; NJW-RR 1987, 307; 1989, 802; 1992, 567, 568). - BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61
Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne ist nämlich nur die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens (vgl. BGHZ 40, 272, 277 f.; 58, 184, 188), wobei der Empfängerhorizont maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 1974, 1132 f.). - BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ersatzherausgabe nach § 281 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Dies geschah "auf Kosten" der Kläger, also mit der notwendigen Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl. BGHZ 36, 30, 31; 46, 260, 262 f.); denn dem Vermögenszuwachs entsprach unmittelbar ein Verlust in gleicher Höhe im Vermögen der Kläger durch die Belastung von deren Konto, die Vermögensverschiebung geschah nicht auf dem rechtlich selbständigen Umweg über das Vermögen Dritter, etwa der Zeugin Z1. - BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73
Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne ist nämlich nur die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens (vgl. BGHZ 40, 272, 277 f.; 58, 184, 188), wobei der Empfängerhorizont maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 1974, 1132 f.). - BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94
Für einen etwaigen Wegfall der Bereicherung hat die - insoweit darlegungsbelastete (vgl. BGHZ 118, 383, 387 f.) - Beklagte keinen Tatsachenvortrag gehalten, sondern sich schlicht auf § 818 Abs. 3 BGB "berufen". - BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82
Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer …
- BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
- BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50
Rechtsmittel
- BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60