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   OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10   

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https://dejure.org/2010,7423
OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10 (https://dejure.org/2010,7423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2010 - 4 U 138/10 (https://dejure.org/2010,7423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 4 U 138/10 (https://dejure.org/2010,7423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 286 ZPO
    Beweislast bei Unfallflucht des Prozessgegners im Rahmen der Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall

  • verkehrslexikon.de

    Keine Beweislastumkehr für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast bei Unfallflucht des Prozessgegners im Rahmen der Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallflucht bei Verkehrsunfall - keine generelle Beweislastumkehr

  • captain-huk.de

    Zur Beweislast im Schadensersatzprozess des Geschädigten gegen den Verursacher und dessen Versicherung bei Unfallflucht des Schädigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Schlangenlinien fahrenden Fahrzeugs mit einem anderen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10
    Der Bundesgerichtshof lässt zwar in Fällen der Beweisvereitelung, in denen jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht, Beweiserleichterungen zu, "die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können" (BGH NJW 1998, 79, 81; MDR 2006, 510 f).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10
    Der Bundesgerichtshof lässt zwar in Fällen der Beweisvereitelung, in denen jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht, Beweiserleichterungen zu, "die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können" (BGH NJW 1998, 79, 81; MDR 2006, 510 f).
  • LG Hechingen, 24.07.1985 - 2 S 127/84

    D-e

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10
    Dieses Ergebnis unterliegt jedoch noch der vollen richterlichen Beweiswürdigung (Laumen, MDR 2009, 177, 180; Rixecker in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 37 Rn. 29; LG Hechingen, Urteil vom 24.07.1985, 2 S 127/84, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 4 U 138/10
    Er hat dabei im Rahmen des § 286 ZPO alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (BGH MDR 2008, 373, 375).
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