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   OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11   

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https://dejure.org/2012,29648
OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11 (https://dejure.org/2012,29648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2012 - 10 U 106/11 (https://dejure.org/2012,29648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 10 U 106/11 (https://dejure.org/2012,29648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 309 Nr 7b BGB, § 241 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 254 BGB, § 249 Abs 1 BGB
    Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Fondsverantwortlichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Fondsverantwortlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eines Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlageberatende Bank muss auch über Ermittlungsverfahren gegen eine Vertriebsgesellschaft des Fonds aufklären

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Es ist jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen erfolgt wäre (OLG Frankfurt vom 28.11.2011, 23 U 280/09, JURIS).

    Denn auch dieses Risiko resultiert letztlich aus der Pflichtverletzung der Beklagten, so dass dieses nicht vom den Geschädigten, sondern vom Schädiger zu tragen ist (BGH vom 28.11.2007 III ZR 214/06, JURIS; OLG Frankfurt vom 28.11.2011 23 U 280/09, JURIS Rz. 109).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Denn auch dieses Risiko resultiert letztlich aus der Pflichtverletzung der Beklagten, so dass dieses nicht vom den Geschädigten, sondern vom Schädiger zu tragen ist (BGH vom 28.11.2007 III ZR 214/06, JURIS; OLG Frankfurt vom 28.11.2011 23 U 280/09, JURIS Rz. 109).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der konkrete Aufwand für die anwaltliche Tätigkeit im Hinblick auf die Kläger allenfalls von durchschnittlichem Umfang war, da die Kanzlei des Bevollmächtigten der Kläger gerichtsbekannt eine Vielzahl von Verfahren ähnlicher Art betreibt (vgl. OLG Frankfurt vom 3.11.2010 19 U 70/10, JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Solche Anlageformen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Karlsruhe vom 7.5.2010, 17 U 88/09, JURIS).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 124/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Aufklärungspflichtige trotz positiver Kenntnis von der Chancenlosigkeit der Anlage schweigt (BGH vom 19.10.2010, VI ZR 124/09).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Zwar gilt im Grundsatz, dass dem Kapitalanleger, der durch schuldhaft unrichtige Angaben zu der Anlageentscheidung bewogen wird, auch der Schaden zu ersetzen ist, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre (BGH vom 2.12.1991, II ZR 141/90, JURIS; vom 24.4.2012 XI ZR 360/11, JURIS Rz. 11).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Die Wirksamkeit der Mahnung wird aber im Regelfall dann bejaht, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch bei einer auf die wirkliche Forderung beschränkte Mahnung hin nicht geleistet hätte (BGH NJW 2001, S. 822, 825).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 6 U 2/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Hinsichtlich der Verzinsung sind verschiedene Anlageformen nämlich nicht ohne weiteres vergleich- und austauschbar (OLG Stuttgart vom 30.11.2010, 6 U 2/10, JURIS).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Zwar gilt im Grundsatz, dass dem Kapitalanleger, der durch schuldhaft unrichtige Angaben zu der Anlageentscheidung bewogen wird, auch der Schaden zu ersetzen ist, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre (BGH vom 2.12.1991, II ZR 141/90, JURIS; vom 24.4.2012 XI ZR 360/11, JURIS Rz. 11).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11
    Zwar kann dies bei einer unverhältnismäßig hohen Zuvielforderung der Fall sein (BGH NJW 1999, S. 3115).
  • BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Die Verjährungsbestimmung in dem Zeichnungsschein ist zudem auch nach § 309 Nr. 7 Buchst, b) BGB unwirksam, wonach ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 12.7.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 40).

    Die teilweise Vorläufigkeit des Steuerbescheids ändert nichts daran, dass den Klägern in Höhe der gezahlten Zinsen ein Schaden im Sinne des § 249 BGB entstanden ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 43; OLG Frankfurt vom 3.10.2011, 19 U 70/09).

    Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48; OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13

    Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen

    Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48; OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).

    Die Vorläufigkeit des Steuerbescheids würde hingegen im Falle der erfolgten Zahlung nichts daran ändern, dass dem Geschädigten in Höhe der gezahlten Zinsen ein Schaden im Sinne des § 249 BGB entstanden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.7.2012, 10 U 106/11 - bei juris; Urteil vom 3.10.2011, 19 U 70/09 und Urteil vom 8.7.2013, 23 U 132/12 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12

    Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns

    Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48; OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

    Die Zuverlässigkeit und Seriosität dieser Gesellschaft sowie deren Töchter und deren Bonität waren auf Grund der Konstruktion des Fonds und dessen Betätigungsfelds damit für eine Anlageentscheidung ein bestimmender Faktor (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 33).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 19 U 61/14

    Fehlerhafte Anlageberatung: Umfang der Verjährungshemmung

    Ihrem Vortrag, wonach sie erst im Zusammenhang mit der Recherche eines Urteils des 10. Zivilsenats des OLG Frankfurt (Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11; Kopie Bl. 65 ff. d.A.) am 29.05.2013 hiervon Kenntnis erlangt habe, wofür das Datum der juris-Recherche spricht, ist die Beklagte zu 1) auch nicht entgegengetreten.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 166/16

    Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen bei der Vermittlung von

    Die allgemeine Behauptung des Klägers, dass er die Gelder festverzinslich mit einer Rendite von 4% angelegt hätte, wenn ihn die Beklagte nicht zu der Anlage veranlasst hätte, ist unter den gegebenen Umständen zu pauschal (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.7.2012, 10 U 106/11, zitiert nach Juris, Rn 46 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung

    Hiermit lässt sich weder eine (vorsätzliche) Täuschung der Beklagten über eine von vornherein beabsichtigte, von der im Fondsprospekt abweichende Mittelverwendung noch eine Täuschung über das Steuerkonzept begründen (wie hier: OLG Frankfurt, Urt. v. 12.07.2012 - 10 U 106/11, juris, Rn. 48; OLG Frankfurt, Urt. v. 06.11.2012 - 10 U 222/11, n.V., S. 18 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 17 U 229/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anforderungen an die Darstellung der

    Es handelt sich um einen üblichen Fall fehlerhafter Anlageberatung unter Verwendung eines Prospekts; hinzu kommt, dass der konkrete Aufwand bezogen auf den Kläger allenfalls von durchschnittlichem Umfang war, weil die Kanzlei des Klägervertreters gerichtsbekannt eine Reihe weiterer Verfahren hinsichtlich dieses Medienfonds betreibt (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2012 - 10 U 106/11).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 23 U 216/12

    Anlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages

    Dass hierin ein haftungsbegründender Beratungsfehler liegt, hat für denselben Gesichtspunkt beim Fonds "X GmbH & Co. KG" bereits der 10. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 12.7.2012 (10 U 106/11 - bei juris) mit folgender überzeugender Begründung festgestellt:.
  • OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12

    Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

    Es fehlt aus den oben dargestellten Gründen insoweit auch an hinreichenden Anknüpfungstatsachen für eine Schätzung gem. § 287 ZPO (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.7.2012, 10 U 106/11, zitiert nach Juris, Rn 46 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 130/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Medienfonds-Schadensfragen

  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds;

  • OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13

    Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds

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