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   OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 29 U 101/18   

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https://dejure.org/2019,58920
OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 29 U 101/18 (https://dejure.org/2019,58920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2019 - 29 U 101/18 (https://dejure.org/2019,58920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2019 - 29 U 101/18 (https://dejure.org/2019,58920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB
    Zur rechtlichen Einordnung eines Überprüfungsvorbehalts im Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses

  • baurechtsiegen.de

    Werklohnforderung - Fälligkeit bei Überprüfungsvorbehalt des Bestellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein (Ab-)Wasseranschluss im Gäste-WC: Auftraggeber kann Abnahme verweigern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein (Ab-)Wasseranschluss im Gäste-WC: Auftraggeber kann Abnahme verweigern! (IBR 2020, 635)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.12.2017 - 7 U 49/13

    Anforderungen an die Abnahme einer Werkleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 29 U 101/18
    Ein derart allgemeiner Überprüfungsvorbehalt ist von einem Vorbehalt hinsichtlich einzelner Mängel zu unterscheiden, der die Abnahme überhaupt und damit die Fälligkeit des Werklohns unberührt lässt (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 49/13, BeckRS 2017, 146461, Tz. 21).
  • OLG Koblenz, 10.02.2015 - 3 U 317/13

    Fälligkeit einer Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 29 U 101/18
    Es mag dahinstehen, ob mit dem landgerichtlichen Urteil von einer aufschiebend bedingten Abnahme (vgl. hierzu OLG Koblenz NZBau 2015, 294 f., Tz. 14; krit. zur Abnahmeerklärung unter Bedingungen Weise/Hänsel NJW-Spezial 2015, 174) und dem Fehlen des Eintritts der Bedingung oder ob nicht vielmehr davon auszugehen ist, dass die Beklagte überhaupt noch nicht abgenommen, sondern ihre Entscheidung hierüber bis zu einer positiven gutachtlichen Untersuchung verschoben hat, was nach Ansicht des Senats deutlich näher liegt.
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