Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36664
OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2019 - 2 Ws 60/19 (https://dejure.org/2019,36664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,36664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Aus den §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 StPO ergibt sich eine inländische gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für die unter Berücksichtigung der Urteils des EuGH vom 27. Mai 2019 - C-505/18 und C-82/19 - zu treffende gerichtliche Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls.

    Nach Bekanntwerden des Urteils des EuGH vom 27. Mai 2019 - C-508/18, C-82/19 PPU (= NJW 2019, 2145 ff.) beantragte die Staatsanwaltschaft am 26. Juni 2019 die Ausstellung eines gerichtlich erlassenen Europäischen Haftbefehls durch die Kammer.

    b) Diese aus § 131 StPO unmittelbar bzw. in Verbindung mit § 457 Abs. 3 StPO abgeleitete innerstaatliche Befugnis der Staatsanwaltschaft, die diese in der Vergangenheit bei der Ausstellung des Europäischen Haftbefehls auf Grundlage des Untersuchungs- bzw. Vollstreckungshaftbefehls in Anspruch genommen und als "ausstellende Justizbehörde" diesen unterzeichnet hat, geht nach dem Urteil des EuGH vom 27. Mai 2019 (Aktenzeichen C-505/18, C-82/19 PPU) bei der Fahndung im europäischen Ausland ins Leere.

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 2 Ws 96/19

    Inländische gerichtliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Vielmehr ist dies nach den Regeln des allgemeinen Prozessrechts zu beurteilen (OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146).

    Sie bildet die innerstaatliche Rechtsgrundlage jeglicher internationaler Ausschreibung zur Festnahme wie Interpol-Fahndung oder Europäischer Haftbefehl (OLG Celle, NStZ 2010, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., vor § 68 IRG Rdnr. 25b).

    Europäische Haftbefehle, die in der Europäischen Union vollzogen werden sollen, können in Folge der Entscheidung des EuGH in Deutschland faktisch nur noch von unabhängigen Gerichten ausgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 2 Ws 587/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146 Rdnr. 26).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Sie bildet die innerstaatliche Rechtsgrundlage jeglicher internationaler Ausschreibung zur Festnahme wie Interpol-Fahndung oder Europäischer Haftbefehl (OLG Celle, NStZ 2010, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., vor § 68 IRG Rdnr. 25b).

    Europäische Haftbefehle, die in der Europäischen Union vollzogen werden sollen, können in Folge der Entscheidung des EuGH in Deutschland faktisch nur noch von unabhängigen Gerichten ausgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 2 Ws 587/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146 Rdnr. 26).

    Für das weitere Prozedere zur Durchführung der Rechtshilfe auf der Grundlage des nach innerstaatlichem Verfahrensrecht erlassenen Europäischen Haftbefehls bleibt - wie bisher - die Staatsanwaltschaft zuständig (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2019, 16128).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-505/18

    COPEBI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Aus den §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 StPO ergibt sich eine inländische gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für die unter Berücksichtigung der Urteils des EuGH vom 27. Mai 2019 - C-505/18 und C-82/19 - zu treffende gerichtliche Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls.

    b) Diese aus § 131 StPO unmittelbar bzw. in Verbindung mit § 457 Abs. 3 StPO abgeleitete innerstaatliche Befugnis der Staatsanwaltschaft, die diese in der Vergangenheit bei der Ausstellung des Europäischen Haftbefehls auf Grundlage des Untersuchungs- bzw. Vollstreckungshaftbefehls in Anspruch genommen und als "ausstellende Justizbehörde" diesen unterzeichnet hat, geht nach dem Urteil des EuGH vom 27. Mai 2019 (Aktenzeichen C-505/18, C-82/19 PPU) bei der Fahndung im europäischen Ausland ins Leere.

  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Sie bildet die innerstaatliche Rechtsgrundlage jeglicher internationaler Ausschreibung zur Festnahme wie Interpol-Fahndung oder Europäischer Haftbefehl (OLG Celle, NStZ 2010, 534; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., vor § 68 IRG Rdnr. 25b).
  • OLG München, 13.06.2019 - 2 Ws 587/19

    Europäischer Haftbefehl; Staatsanwaltschaft als "ausstellende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
    Europäische Haftbefehle, die in der Europäischen Union vollzogen werden sollen, können in Folge der Entscheidung des EuGH in Deutschland faktisch nur noch von unabhängigen Gerichten ausgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 2 Ws 587/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 Ws 203/19; OLG Hamm, BeckRS 2019, 17146 Rdnr. 26).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

    Insoweit reiche es - so der EuGH - aus, dass politische Einflussnahmen in Deutschland aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht ausgeschlossen werden können, so dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht als ausstellende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Rb-EuHB angesehen werden kann und zur Ausstellung nur Gerichte befugt sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2019, 2 Ws 96/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 06.02.2020, 2 Ws 13/20; OLG Zweibrücken NJW 2019, 2869; OLG Frankfurt NStZ-RR 2019, 356, alle abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch zustimmend Böhm NZWiSt 2019, 325; krit. Oehmichen/Schmid StraFo 2019, 397).
  • OLG Schleswig, 06.02.2020 - 2 Ws 13/20

    Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im deutschen

    Der Europäische Haftbefehl stellt sich damit insbesondere als EU-weites Fahndungsinstrument dar (vgl. OLG Zweibrücken NJW 2019, 2869; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2019, 356).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 2 Ws 96/19

    Ausstellung des europäischen Haftbefehls keine "Verhaftung" nach § 310 Abs. 1 Nr.

    Vielmehr stellt der Europäische Haftbefehl - wie der Senat bereits in dem Verfahren 2 Ws 60/19 - Beschluss vom 12. September 2019 (NStZ-RR 2019, 356) ausgeführt hat, lediglich die Anordnung einer europaweiten Ausschreibung zur Festnahme zwecks Übergabe als Maßnahme der internationalen Fahndung gegen einen bestimmten Beschuldigten bzw. Verurteilten gemäß § 131 Abs. 1 StPO dar, wobei sich auch die Übergabe der ausgeschriebenen Person aus den Vorschriften der StPO herleitet (§ 131 Abs. 5 StPO in Verbindung mit § 115 StPO; vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 2019 - 2 Ws 78/19 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht