Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am Vorprozess; Rechtskraftwirkung der im Urteil ausgesprochenen Rechtsfolge gegenüber der Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse; Fristlose Kündigung des Klägers im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am Vorprozess; Rechtskraftwirkung der im Urteil ausgesprochenen Rechtsfolge gegenüber der Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse; Fristlose Kündigung des Klägers im ...
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Übernahme einer Ersatzvertretung, Erfordernis einer Abmahnung, Entbehrlichkeit einer Abmahnung, Verlängerung der Überlegungsfrist durch Verhandlungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 -NJW-RR 2003, 981 zitiert nach [...] Rz 16;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.01.2006 -1 U 101/05 - OLGR 2006, 301 zitiert nach [...] Rz 32).Eine solche ist jedoch dann entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (BGH, Urt. v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 - NJW-RR 2003, 981 zitiert nach [...] Rz 16).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05
Handelvertreter: Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Diese Vorschrift geht als lex specialis dem § 314 BGB vor (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.01.2006 - 1 U 101/05 - OLGR 2006, 301 zitiert nach [...] Rz 32 ;… Ruß in HeidelbergerKomm- HGB , 7. Aufl., § 89a Rz. 1).Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 -NJW-RR 2003, 981 zitiert nach [...] Rz 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.01.2006 -1 U 101/05 - OLGR 2006, 301 zitiert nach [...] Rz 32).
- BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63
Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Nach einhelliger Ansicht erwächst in Rechtskraft aber nur die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. nur der vom Richter aus dem vorgelegten Sachverhalt gezogene und im Urteil ausgesprochene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (vgl. etwa BGHZ 43, 144).
- BGH, 07.07.1978 - I ZR 126/76
Pflichtenstellung des Handelsvertreters
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Dieser Gesichtspunkt ist zwar bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH BB 1979, 242 ). - BGH, 03.07.1986 - I ZR 171/84
Bestimmung einer Frist zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Die ungenehmigte Vertretung eines Konkurrenzunternehmens ist in aller Regel ein schwerer, die fristlose Kündigung des Vertrages rechtfertigender Verstoß gegen die vertraglichen Treuepflichten des Vertreters (BGH, Urt. v. 03.07.1986 -1 ZR 171/84 - NJW 1987, 57 zitiert nach [...] Rz 16), der eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung rechtfertigt (OLG München, Beschl. v. 04.02.2009 -7 U 5575/08, zitiert nach [...]). - BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92
Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH (NJW 1993, 3204 ), auf die das Landgericht seine Entscheidung stützt. - BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es daraufhin deutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1999 - VIII ZR 123/98, BB 1999, 1516 , zitiert nach [...] Rn. 35). - OLG München, 04.02.2009 - 7 U 5575/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung wegen Tätigkeit für ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Die ungenehmigte Vertretung eines Konkurrenzunternehmens ist in aller Regel ein schwerer, die fristlose Kündigung des Vertrages rechtfertigender Verstoß gegen die vertraglichen Treuepflichten des Vertreters (…BGH, Urt. v. 03.07.1986 -1 ZR 171/84 - NJW 1987, 57 zitiert nach [...] Rz 16), der eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung rechtfertigt (OLG München, Beschl. v. 04.02.2009 -7 U 5575/08, zitiert nach [...]).