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   OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12   

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https://dejure.org/2013,64869
OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12 (https://dejure.org/2013,64869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 11 U 32/12 (https://dejure.org/2013,64869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 11 U 32/12 (https://dejure.org/2013,64869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung einer Box mit Datenträger, Handbuch und Produktschlüssel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; UrhG § 60c Nr. 1; UrhG § 69c Nr. 3
    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung einer Box mit Datenträger, Handbuch und Produktschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
    Dieser in Rechtsprechung und Schrifttum bereits vor der Entscheidung des EuGH, Rs C - 128/11 usedsoft vertretene Ansatz (vgl. etwa Wandke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 69 c Rn. 36; m.w.N; LG Düsseldorf, CR 2009, 221 m.w.N.) ist durch das erwähnte Urteil des EuGH vom 3.7.2012 letztlich insoweit bestätigt worden, als der EuGH die Anwendung des Grundsatzes der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht auf solche Programmkopien beschränkt, die auf einem materiellen Datenträger gespeichert sind.

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 6 U 204/99

    Verletzung einer Marke durch isolierten Vertrieb von Software-Datenträgern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
    Bringt ein Markeninhaber Software - Datenträger zusammen mit anderen Produktbestandteilen (Lizenzunterlagen, Handbuch, Verkaufsunterlagen, Verpackung) in Verkehr, so liegt im isolierten Vertrieb des Programms ohne die sonstigen Bestandteile eine Markenrechtsverletzung, denn der isolierte Vertrieb des Datenträgers verletzt die Integrität des Gesamtprodukts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.2.2000, 6 U 204/99 - bei juris).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
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