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   OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19   

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https://dejure.org/2019,45250
OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19 (https://dejure.org/2019,45250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2019 - 18 W 155/19 (https://dejure.org/2019,45250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2019 - 18 W 155/19 (https://dejure.org/2019,45250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 a Abs 4 JVEG, § 407a Abs 4 Satz 2 ZPO
    Zur Kürzung der Vergütung des Sachverständigen gemäß § 8a Abs. 4 JVEG: keine einschränkende Auslegung

  • IWW

    § 8 a Abs. 4 JVEG, § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO
    Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein rechtzeitiger Hinweis: Vergütung wird auf Vorschusshöhe gekappt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung wird gekappt! (IBR 2020, 322)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17

    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12, OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17).

    Der Senat teilt nicht die von den Oberlandesgerichten Dresden (Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 -, juris) und Karlsruhe (Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, juris) vertretene Auffassung, nach der Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO nur dann gegeben ist, wenn es bei einer pflichtgemäßen Anzeige durch den Sachverständigen nicht zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12, OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17).

    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a Abs. 4 JVEG am 01.08.2013 auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007- 8 W 452/07 -, juris, und OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12 -, juris), ist sie überholt.

  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12, OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17).

    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a Abs. 4 JVEG am 01.08.2013 auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007- 8 W 452/07 -, juris, und OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12 -, juris), ist sie überholt.

  • OLG Dresden, 26.09.2014 - 3 W 980/14

    Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss "erheblich" überschritten?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12, OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17).

    Der Senat teilt nicht die von den Oberlandesgerichten Dresden (Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 -, juris) und Karlsruhe (Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, juris) vertretene Auffassung, nach der Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO nur dann gegeben ist, wenn es bei einer pflichtgemäßen Anzeige durch den Sachverständigen nicht zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

  • OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17

    Sachverständigenvergütung: Kürzung trotz Hinweises des Sachverständigen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    e) Nicht einschlägig ist die vom Sachverständigen zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2017 - 8 W 262/17 -, juris), der zufolge ein Sachverständiger, der rechtzeitig den Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des bezahlten Auslagenvorschusses gibt, solange wie er keine gegenteilige Anweisung erhält, mit der Begutachtung fortfahren darf, ohne befürchten zu müssen, für seine Tätigkeiten später nur eine Vergütung bis zur Grenze des § 8a Abs. 4 JVEG zu erhalten.
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 130/17

    Begrenzung der Vergütung des Sachverständigen auf den Auslagenvorschuss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    c) Der Senat hält an seiner Ansicht (Beschlüsse vom 31.08.2017 - 18 W 130/17 -, vom 22.09.2017 - 18 W 1612/17 -, vom 28.12.2018 - 18 W 194/18 - und vom 09.07.2019 - 18 W 75/19 ) fest, der zufolge § 8a Abs. 4 JVEG nicht dahin einschränkend auszulegen ist, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.
  • OLG Frankfurt, 28.12.2018 - 18 W 194/18

    Beschränkung des Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 4 JVEG bei schuldhafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    c) Der Senat hält an seiner Ansicht (Beschlüsse vom 31.08.2017 - 18 W 130/17 -, vom 22.09.2017 - 18 W 1612/17 -, vom 28.12.2018 - 18 W 194/18 - und vom 09.07.2019 - 18 W 75/19 ) fest, der zufolge § 8a Abs. 4 JVEG nicht dahin einschränkend auszulegen ist, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.
  • OLG Frankfurt, 09.07.2019 - 18 W 75/19

    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen bei Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    c) Der Senat hält an seiner Ansicht (Beschlüsse vom 31.08.2017 - 18 W 130/17 -, vom 22.09.2017 - 18 W 1612/17 -, vom 28.12.2018 - 18 W 194/18 - und vom 09.07.2019 - 18 W 75/19 ) fest, der zufolge § 8a Abs. 4 JVEG nicht dahin einschränkend auszulegen ist, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.
  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 15 RF 43/15

    Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Die gesetzliche Verschuldensvermutung wäre widerlegt, wenn der Sachverständige keine genaue Kenntnis von der Höhe des für sein Gutachten zur Verfügung stehenden Vorschusses gehabt hätte, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts fehlte (vgl. BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a, Rnr. 20; vgl. dazu auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 08.06.2015 - L 15 SF 255/14 E - und vom 11.11.2015 - L 15 RF 43/15 -, juris, sowie Schneider in Schneider, JVEG, 3. Aufl. 2018, § 8a, Rnr. 43 mit Bezug auf OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014 - I-11 U 153/12 -, juris).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
    Die gesetzliche Verschuldensvermutung wäre widerlegt, wenn der Sachverständige keine genaue Kenntnis von der Höhe des für sein Gutachten zur Verfügung stehenden Vorschusses gehabt hätte, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Mitteilung des Gerichts fehlte (vgl. BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 8a, Rnr. 20; vgl. dazu auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 08.06.2015 - L 15 SF 255/14 E - und vom 11.11.2015 - L 15 RF 43/15 -, juris, sowie Schneider in Schneider, JVEG, 3. Aufl. 2018, § 8a, Rnr. 43 mit Bezug auf OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014 - I-11 U 153/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 11 U 153/12

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen unterlassenen Hinweises auf die

  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

  • OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

    Die gegenteilige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 ) sei auf Kindschaftssachen nicht übertragbar, weil diese die Besonderheit aufwiesen, dass ein Auslagenvorschuss gerade nicht erfolge und die Verfahren zum Teil ohnehin von Amts wegen zu betreiben seien.

    (3) Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht auch von einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht aus, wobei das Verschulden nach § 8a Abs. 5 JVEG vermutet wird und es dem Berechtigten obliegt, entlastende Umstände darzulegen (BT-Drs. 17/11471 (neu), 260; Senat in st. Rspr., etwa Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 25).

    Eine solche Prüfung der hypothetischen Kausalität ist gesetzeswidrig, wie der Senat bereits mehrfach zur spiegelbildlichen Frage der Kürzung der Vergütung auf den Auslagenvorschuss nach § 8a Abs. 4 JVEG entschieden hat (zuletzt Senat, Beschl. v. 11.02.2021 - 18 W 15/21; ferner Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864; Beschl. v. 09.07.2019 - 18 W 75/19 ; Beschl. v. 22.09.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 31.08.2017 - 18 W 130/17 ; so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2015 - I-12 U 62/14, BeckRS 2015, 9348; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.08.2020 - 8 WF 103/20, BeckRS 2020, 37329; LG Neuruppin, Beschl. v. 28.02.2017 - 1 O 34/16; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 413 Rn. 8).

    Soweit die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 geschaffenen § 8a JVEG am 01.08.2013 gleichwohl auf dieses Kriterium abgestellt hat (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2007 - 8 W 452/07; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 W 30/12), ist sie jedenfalls überholt (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).

    Diese gesetzgeberische Wertung der Verletzung der Anzeigepflicht ist hinzunehmen (Senat, Beschl. v. 12.11.2019 - 18 W 155/19 , BeckRS 2019, 32864).

  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2021 - 9 T 81/21

    Mitteilungspflicht des gerichtlichen Sachverständigen bei unverhältnismäßigen

    Zwar ist es zutreffend, dass das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 12.11.2019 (Az.: 18 W 155/19 ) ausgeführt hat, dass § 8 a Abs. 4 JVEG nicht einschränkend dahin auszulegen ist, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gem. § 407 a Abs. 4 ZPO zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019, Az.: 18 W 155/19 , DS 2020, 87).

    Vielmehr sei allein auf das objektive Verhältnis zwischen dem angeforderten Vorschuss und den tatsächlich angefallenen Kosten abzustellen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019, Az.: 18 W 155/19 , DS 2020, 87, s. auch OLG Düsseldorf, DS 2018, 132).

  • OLG Stuttgart, 01.09.2020 - 8 WF 103/20

    Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Überschreitung des

    § 8a Abs. 4 JVEG ist nicht dahin einschränkend auszulegen, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2, 2. Var. ZPO a.F. bzw. § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO n.F. zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019 - 18 W 155/19; OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015 - I-12 U 62/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2017 - 10 W 376/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18; Greger in Zöller, ZPO 33. Auflage, § 413 Rn. 8; Schneider, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz 3. Auflage 2018, § 8a, Rn. 39; Weber in Hartmann, Kostengesetze, 50. Auflage, § 8a JVEG Rn. 66; Binz in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage 2019, § 8a JVEG, Rn. 39).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2022 - 12 W 32/22

    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung für einen Sachverständigen Begrenzung

    Eine erhebliche Überschreitung ist regelmäßig bei einer Differenz von mehr als 20 % gegeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 103/19, BeckRS 2019, 21785; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019 - 18 W 155/19, BeckRS 2019, 32864; OLG Hamm, Beschluss vom 14.10.2014 - 10 U 104/11, BeckRS 2015, 02072 und MDR 2015, 300; Toussaint/Weber, Kostenrecht, 52. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 66; Binz in Binz/ Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. Rn. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 20 OH 13/21

    Kein Hinweis auf Mehrkosten: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!

    Liegt eine erhebliche Überschreitung vor, so kommt es nicht darauf an, ob es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit - mit Willen der Parteien - gekommen wäre (OLG Frankfurt am Main DS 2020, 87, 89 unter Hinweis auf OLG Frankfurt am Main Beschl. v. 31.8.2017 - 18 W 130/17; Beschl. v. 22.9.2017 - 18 W 1612/17; Beschl. v. 28.12.2018 - 18 W 194/18 und Beschl. v. 9.7.2019 - 18 W 75/19); OLG Stuttgart BauR 2019, 546; OLG Düsseldorf JurBüro 2018, 540; Schneider-JVEG/Schneider, 4. Aufl. 2021, § 8a JVEG, Rn. 37 auch mit Hinweisen zu anderen Ansicht), da der Wortlaut von § 8a IV JVEG insoweit deutlich und abschließend ist.
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