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   OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 6 W 177/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3049
OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 6 W 177/10 (https://dejure.org/2011,3049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2011 - 6 W 177/10 (https://dejure.org/2011,3049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 6 W 177/10 (https://dejure.org/2011,3049)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wesentliche Informationen bei Werbung mit Testergebnissen - Bei einer Werbung mit knapp überdurchschnittlichen Testergebnissen (hier: der Stiftung Warentest) ist der Werbende verpflichtet, erkennbar zu machen, welchen Rang das beworbene Produkt in dem betreffenden Test ...

  • damm-legal.de

    § 3, 5a Abs. 2 UWG
    Kommentarlose Werbung mit Stiftung-Warentest-Ergebnis "Gut” ist unzulässig, wenn Konkurrenzprodukte mit "Sehr gut” bewertet wurden

  • openjur.de

    § 5a UWG
    Zu den Informationspflichten nach § 5a UWG bei der Werbung mit Testergebnissen

  • Justiz Hessen

    § 5a UWG
    Informationspflichten nach § 5 a UWG bei Werbung mit Testergebnis ("Nassrasierer")

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung mit einem Testergebnis ohne genaue erläuternde Angaben zum Rang des Ergebnisses

  • aufrecht.de

    Streit um Werbung für Nassrasierer - Stiftung Warentest in Fernsehspots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest

  • kanzlei.biz

    Testergebnis der Stiftung Warentest nur unter zusätzlichen Angaben hinreichend aussagekräftig

  • info-it-recht.de

    Werbung mit Testergebnis (hier: Testergebnis muss Hinweis auf Rankingplatz im Gesamtergebnis enthalten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reklame mit Testergebnis muss Hinweis auf Rang im Gesamturteil enthalten

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnissen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Stiftung Warentest Urteil gut genug?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Werbung mit Testergebnissen muss vollständig und lesbar sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gut, besser, Durchschnitt? Bei Werbung mit Testergebnis-Noten muss auch der konkrete Rang genannt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnissen

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Werbung mit Testergebnissen muss vollständig und lesbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 021
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80

    Test Gut

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 6 W 177/10
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung "Test gut" (Urt. v. 11.03.1982 - I ZR 71/80 - GRUR 1982, 727 - juris-Tz 15) zu § 3 UWG a.F. entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn bei der Mitteilung eines Qualitätstests der Stiftung Warentest nicht über die Anzahl besserer Testergebnisse aufgeklärt wird.
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 6 W 177/10
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung "Test gut" (Urt. v. 11.03.1982 - I ZR 71/80 - GRUR 1982, 727 - juris-Tz 15) zu § 3 UWG a.F. entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn bei der Mitteilung eines Qualitätstests der Stiftung Warentest nicht über die Anzahl besserer Testergebnisse aufgeklärt wird.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2012 - 6 U 186/11

    Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis

    Das Landgericht hat der Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch unter Bezugnahme auf den im Eilverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 13.1.2011 - 6 W 177/10 - zuerkannt, dessen Gründe nachfolgend nochmals wiedergegeben werden:.
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