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   OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 141/13   

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https://dejure.org/2015,743
OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 141/13 (https://dejure.org/2015,743)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2015 - 8 U 141/13 (https://dejure.org/2015,743)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13 (https://dejure.org/2015,743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aufklärung vor chiropraktischer Behandlung an der Halswirbelsäule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer chiropraktischen Manipulation an der Wirbelsäule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer chiropraktischen Manipulation an der Wirbelsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Aufklärung über die Risiken einer chiropraktischen Behandlung der Halswirbelsäule

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Aufklärung vor chiropraktischer Behandlung des Halses: EUR 2000 Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 141/13
    Erst wenn die Behandlungsseite substantiiert vorgetragen hat, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung den Eingriff in gleicher Weise von ihr hätte durchführen lassen, muss der Patient plausible Gründe dafür darlegen, dass er sich in diesem Falle in einem echten Entscheidungskonflikt befunden haben würde (BGH Urteil vom 17.03.1998, Az. VI ZR 74/97, Rz. 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 141/13
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichtes an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind (BGH NJW 2004, 1876 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 141/13
    Ärztliche Heileingriffe bedürfen damit grundsätzlich der Einwilligung des Patienten, um rechtmäßig zu sein, wobei diese Einwilligung nur wirksam erteilt werden kann, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren im Großen und Ganzen aufgeklärt worden ist (st. Rspr., BGH NJW 2006, 2108).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 84/19

    Kodifizierung der entwickelten Grundsätze zur therapeutischen Aufklärung bzw.

    (2) Bis zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes wurde einer elektronisch erstellten Dokumentation in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch dann, wenn sie nachträgliche Änderungen nicht sichtbar machte, der volle Beweiswert eingeräumt, sofern die Dokumentation medizinisch plausibel war und der Arzt nachvollziehbar darlegte, keine Änderungen vorgenommen zu haben (vgl. OLG Hamm, VersR 2006, 842, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, MedR 2011, 163 juris Rn. 19; OLG Naumburg, GesR 2012, 762 juris Rn. 19: "kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden"; OLG Köln, GesR 2012, 434 juris Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13, juris Rn. 9; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 4 U 1079/17, juris Rn. 10).

    (5) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt einer elektronischen Dokumentation, die nachträgliche Änderungen entgegen § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht erkennbar macht, aber auch keine positive Indizwirkung dahingehend zu, dass die dokumentierte Maßnahme von dem Behandelnden tatsächlich getroffen worden ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13, juris Rn. 9; K. Schmidt in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 630f Rn. 40; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. B 204; Glanzmann in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl., BGB § 630f Rn. 16).

  • BVerwG, 25.02.2021 - 3 C 17.19

    Erteilung einer sektoralen Heilpraktikerlerlaubnis für das Gebiet der

    Auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen geht davon aus, dass mit chiropraktischen Behandlungen die unmittelbare Gefahr schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen verbunden sein kann (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13 -, OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. März 2005 - 1 U 123/04 - und OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Februar 1997 - 14 U 44/96 - für Bandscheibenvorfälle; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2001 - 8 U 110/00 - sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 5 U 71/13 - GesR 2015, 500 für die Verursachung eines Schlaganfalls oder OLG Frankfurt, Urteil vom 22. November 2005 - 8 U 32/03 - für Rückenmarkseinblutungen).
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Indes sind erhebliche Schädigungsmöglichkeiten des HWS-Bereiches auch bei fachgerechter chirotherapeutischer Behandlung in Betracht zu ziehen (vgl. etwa: OLG Oldenburg, NJW-RR 2009, 1106; OLG Frankfurt, B.v. 13.01.2015 - 8 U 141/13).
  • OLG Dresden, 06.02.2018 - 4 U 1079/17

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer Operation

    Soweit die Berufung vermutet, dass die von den Beklagten geführte elektronische Patientenakte nicht fälschungssicher ist und hierin einen Verstoß gegen den mit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes neu eingeführten § 630f Abs. 1 BGB sieht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13 -, Rn. 9 m.w.N. - juris) ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Vorschrift erst am 26.02.2013 und damit nach dem streitgegenständlichen Behandlungsgeschehen in Kraft getreten ist.
  • OLG Dresden, 04.01.2018 - 4 U 1079/17

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer Operation

    Soweit die Berufung vermutet, dass die von den Beklagten geführte elektronische Patientenakte nicht fälschungssicher ist und hierin einen Verstoß gegen den mit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes neu eingeführten § 630f Abs. 1 BGB sieht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13 -, Rn. 9 m.w.N. - juris) ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Vorschrift erst am 26.02.2013 und damit nach dem streitgegenständlichen Behandlungsgeschehen in Kraft getreten ist.
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