Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
VVG
Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deckungsschutz für vorsorgliche Rechtsberatungskosten i.R. einer "Directors & Officers"-Versicherung; Richten der "Inanspruchnahme" gegen eine versicherte Person nach Ablauf der Nachmeldefrist; Fälligkeit des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.05.2007 - 2 O 475/06
- LG Frankfurt/Main, 25.05.2007 - 8 O 475/06
- OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07
- BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07
Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einen bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreit in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH - 24. April 2006 - II ZB 16/05 = WM 2006, 1252; OLG Karlsruhe - 8. Dezember 2006 - 12 U 208/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 231). - OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 19 U 110/05
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Beginn der Verjährungsfrist durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07
Von einer Abwehr des geltend gemachten Haftpflichtanspruchs kann frühestens in dem Zeitpunkt gesprochen werden, in dem der Gläubiger mit dem Angriff begonnen hat, und dem Versicherungsnehmer gegenüber muss klargestellt sein, dass ein ernsthaftes Schadensersatzverlangen vorliegt (OLG Karlsruhe - 16. Februar 2006 - 19 U 110/05 = OLGR Karlsruhe 2006, 374). - BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05
Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07
Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einen bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreit in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH - 24. April 2006 - II ZB 16/05 = WM 2006, 1252; OLG Karlsruhe - 8. Dezember 2006 - 12 U 208/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 231). - BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03
Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die "Inanspruchnahme" jede Erklärung ausreichend, für die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird: Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicherungsleistungen aus der Haftpflichtversicherung wird dann fällig, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadensersatzansprüche gerade gegen ihn geltend zu machen und dass er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (BGH - 9. Juni 2004 - IV ZR 115/03 = VersR 2004, 1043).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11
D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung
Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (…ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62). - OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher …
Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (…ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62). - LG Wiesbaden, 23.02.2011 - 7 O 120/10
Zur Wirksamkeitskontroll für das sog. claims-made-Prinzip
Jedes andere Verständnis dieser aufeinander bezogenen Regelungsinhalte liegt gänzlich fern und ist mit dem Wortlaut der Regelungen ebenso wie mit ihrem ohne weiteres erkennbaren Sinn nicht zu vereinbaren (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2008, Az: 16 U 134/07).