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   OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12   

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https://dejure.org/2012,20213
OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 (https://dejure.org/2012,20213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 (https://dejure.org/2012,20213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12 (https://dejure.org/2012,20213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 4122 RVG-VV
    Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122 wegen Pausenabzugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehen der im Hauptverhandlungsprotokoll vermerkten Unterbrechungen für die Bestimmung der vergütungspflichtigen Gesamtdauer i.R.d. Vergütung eines Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4122
    Gebührenrecht; Hauptverhandlung; Pausenabzug; Pflichtverteidiger; Terminsgebühr; Unterberechung - Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG -VV Nr. 4122 wegen Pausenabzugs

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4122
    Berücksichtigung von Unterbrechungen bei der Berechnung der Länge der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06

    RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
    Ausgehend von Sinn und Zweck der Zusatzgebühr, nämlich den Zeitaufwand eines gerichtlich bestellten Rechtsanwalts für die Teilnahme von über 5 Stunden dauernden Hauptverhandlungstagen zusätzlich zu vergüten, ist die Verhandlungsdauer die Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung (so die überwiegende Rspr. der OLG's mit Nachweis bei Kotz in Beck'scher Online-Kommentar RVG Stand 15.02.2012 Rdnr. 8.1.; vgl. OLG Frankfurt 2 Ws 197/07 - Beschluss vom 12. Dezember 2007; OLG Koblenz NJW 2006, 1150; a.A. Beginn der Hauptverhandlung nach Protokoll OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191).

    Folglich sind sie auch nicht protokollierungsbedürftig ( BGH , VRS 32, 143, 144; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Köln NStZ-RR 2002, 337).

  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-1/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
    Pausen und Unterbrechungen sind keine Hauptverhandlung (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 28.2. 2006 - 2 (s) Sbd IX 1 u. 14/06 NJOZ 2006, 2520, 2523; Kotz, NStZ 2009; 414, 416).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
    Ausgehend von Sinn und Zweck der Zusatzgebühr, nämlich den Zeitaufwand eines gerichtlich bestellten Rechtsanwalts für die Teilnahme von über 5 Stunden dauernden Hauptverhandlungstagen zusätzlich zu vergüten, ist die Verhandlungsdauer die Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung (so die überwiegende Rspr. der OLG's mit Nachweis bei Kotz in Beck'scher Online-Kommentar RVG Stand 15.02.2012 Rdnr. 8.1.; vgl. OLG Frankfurt 2 Ws 197/07 - Beschluss vom 12. Dezember 2007; OLG Koblenz NJW 2006, 1150; a.A. Beginn der Hauptverhandlung nach Protokoll OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
    Im selben Maße sind im Interesse der Vereinfachung insbesondere zur Beseitigung früherer Streitfragen die Unterschiede zwischen einer streitigen und nicht-streitigen Verhandlung oder einer ein- oder zweiseitigen Erörterung sowie zwischen Verhandlung zur Sache oder zur Prozess- und Sachleitung entfallen (BTDrucks. 15/1971 Seite 209; BGH Beschluss vom 20. November 2006 Az. II ZB 9/06 zur Terminsgebühr Nr. 4103 VV RVG).
  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
    Folglich sind sie auch nicht protokollierungsbedürftig ( BGH , VRS 32, 143, 144; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Köln NStZ-RR 2002, 337).
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Der Senat entscheidet gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, weil der angefochtene Beschluss des Landgerichts Hannover in der Besetzung mit drei Richtern erging, nachdem der zunächst mit der Sache befasste Einzelrichter das Verfahren mit Beschluss vom 24. Mai 2016 auf die Strafkammer übertragen hatte (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200).

    Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Hauptverhandlung am betreffenden Tag ist dagegen nicht abzustellen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05, juris; Burhoff , in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV-RVG 4108-4111, Rn. 25; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6. Hierzu tendierend bereits OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391.

    Ohne Bedeutung ist daher beispielsweise, ob der Verteidiger im konkreten Einzelfall in der Lage war, die Zeit der Sitzungsunterbrechung für eine andere Tätigkeit zu nutzen oder nicht, und ob er in der Pause Verteidigertätigkeiten für das betreffende Verfahren entfaltet hat (so auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass Sitzungsunterbrechungen während eines Hauptverhandlungstages, namentlich deren Beginn und Ende, nach der Strafprozessordnung nicht in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 272 Rn. 3).

    Unterbrechungen ab einer tatsächlichen Dauer von mehr einer Stunde - also Pausen mit einer Dauer von 61 Minuten oder länger - sind demgegenüber (ebenso wie die gesondert zu behandelnde Mittagspause) in voller Länge von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen (wie hier auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris.

    Überschreitet die einzelne Unterbrechung eine Stunde, ist sie gänzlich in Abzug zu bringen; nicht angängig wäre es nach dem Vorstehenden, lediglich den eine Stunde überschreitenden Anteil von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen (so auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 16/17

    Pflichtverteidigergebühren: Erstattungsobergrenze für Übernachtungen des

    Dabei steht es dem Verteidiger bei nicht vorhandener Protokollierung der Anordnung der Dauer der Pause frei, im Kostenfestsetzungsverfahren im Einzelnen darzulegen, wann er dem Gericht wieder zur Verfügung zu stehen hatte (vgl. zum Vorstehenden Senat, BeckRS 2012, 18545; NStZ-RR 2012, 359; NStZ-RR 2016, 128).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der Länge der Hauptverhandlung

    Ausgangspunkt der Honorierung durch die strafrechtliche Terminsgebühr ist, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Beschluss vom 13. März 2012 (2 Ws 18/12) ausgeführt hat, alleine die Zurverfügungstellung der persönlichen Anwesenheit des Pflichtverteidigers bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts zur Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung auf Ladung des Gerichtes.
  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages

    3; ebenso OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12 -, jurisRn.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2015 - 2 Ws 31/15

    Längenzuschlag, Mittagspause, Berücksichtigung

    Ausgangspunkt der Honorierung durch die strafrechtliche Terminsgebühr ist, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Beschluss vom 13. März 2012 (2 Ws 18/12) ausgeführt hat, alleine die Zurverfügungstellung der persönlichen Anwesenheit des Pflichtverteidigers bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts zur Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung auf Ladung des Gerichtes.
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