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   OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 16 U 147/13   

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https://dejure.org/2014,58266
OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 16 U 147/13 (https://dejure.org/2014,58266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2014 - 16 U 147/13 (https://dejure.org/2014,58266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2014 - 16 U 147/13 (https://dejure.org/2014,58266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen des Anlegers auf sechs Monate seit Kenntnis bzw. drei Jahre nach Beitritt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 16 U 147/13
    Er meint, dass das Landgericht die BGH-Rechtsprechung übersehen habe (Urteil vom 22. März 1982, II ZR 114/81), die zwischen der Verjährung der Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne und im weiteren Sinne differenziere.

    So habe der BGH in seinem Urteil vom 22. März 1982 (II ZR 114/81, zitiert nach juris, Rdnr. 12) für Ansprüche aus culpa in contrahendo gegen Vertreter, Sachwalter oder andere, die mit den Anlageinteressenten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens verhandelten, die damals noch geltende 30-jährige Verjährungsfrist angewendet, auch wenn über den Beitritt unter Verwendung von Prospekten verhandelt worden ist.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 3 U 24/12

    Verjährungsverkürzung für Prospekthaftungsansprüche bei Fondsbeteiligung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 16 U 147/13
    Die Verjährungsklausel im Prospekt (3 Jahre nach Beitritt) halte dem AGB-Recht gemäß § 305 c BGB, § 309 Nr. 7 BGB bzw. § 307 BGB stand, wie auch der 3. Senat des OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Juli 2012 (3 U 24/12) festgestellt habe.

    Der 3. Senat des OLG Frankfurt/Main hat dies im Urteil vom 19. Juli 2012 (3 U 24/12, zitiert nach juris, Rdnr. 15) verneint.

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 16 U 147/13
    Ohne Erfolg verweist der Kläger auch auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteil vom 14.05.2012, II ZR 69/12, zitiert nach juris, Rdnr. 16), wonach bei ausschließlich objektiver Anknüpfung eine Verjährungsfrist von weniger als 5 Jahren für Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer Publikums-KG unwirksam sei.
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