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   OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11024
OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16 (https://dejure.org/2016,11024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2016 - 1 SV 9/16 (https://dejure.org/2016,11024)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2016 - 1 SV 9/16 (https://dejure.org/2016,11024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs. 2 FamFG, § 3 FamFG, § 4 FamFG, § 5 Abs. 1 FamFG, § 152 Abs. 3 FamFG
    Voraussetzungen der Abgabe nach § 3 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Abgabe nach § 3 FamFG

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 2 Abs. 2; FamFG 3; FamFG 4; FamFG 5 Abs. 1; FamFG 152 Abs. 3
    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Zuständigkeit, örtlich; Abgabe; wichtiger Grund; Verweisung; Rechtliches Gehör; Fürsorgegericht; Aufenthalt, gewöhnlich; Unzuständigkeitserklärung; perpetuatio fori

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; örtliche Zuständigkeit; Abgabe; wichtiger Grund; Verweisung; rechtliches Gehör; Fürsorgegericht; gewöhnlicher Aufenthalt; Unzuständigkeitserklärung; perpetuatio fori

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Abgabe gem. § 3 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 1 UF 211/14

    Absehen von Bestellung eines Mitvormundes zur Vertretung eines Jugendlichen in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16
    Auch hat der entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 680; zum Streitstand nur OLG Nürnberg, FamRZ 2016, 481f.) bestellte Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis "asyl- und ausländerrechtliche Angelegenheiten" seinen Sitz in Stadt1 und es begehrte eine in Stadt1 lebende Person die Übernahme der Vormundschaft.
  • OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 9 UF 1276/15

    Keine Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund für unbegleiteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16
    Auch hat der entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 680; zum Streitstand nur OLG Nürnberg, FamRZ 2016, 481f.) bestellte Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis "asyl- und ausländerrechtliche Angelegenheiten" seinen Sitz in Stadt1 und es begehrte eine in Stadt1 lebende Person die Übernahme der Vormundschaft.
  • BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16
    Die Voraussetzungen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, dem Verweisungsbeschluss eine Bindungswirkung nicht zukommen zu lassen, sind vorliegend erfüllt, weil das Amtsgericht Büdingen seinen Beschluss unter Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs erlassen hat (hierzu nur BGH, FamRZ 1997, 171, 172).
  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 SAF 17/15

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts im Sorgerechtsprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 9/16
    Zwar kann eine entsprechende Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Betracht kommen, wenn verschiedene mit einer Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz nicht durch Beschluss leugnen, doch ist immer Voraussetzung, dass eine ernsthaft und als endgültig gemeinte Unzuständigkeitserklärung des jeweiligen Gerichts vorliegt und diese den Beteiligten zumindest bekannt gemacht werde (vgl. zuletzt OLG Hamm, MDR 2016, 333f. mwN).
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