Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2050 BGB, § 2051 BGB, § 2052 BGB, § 2053 BGB, § 2057 BGB
Auskunftsanspruch über unentgeldliche Zuwendungen des Erblassers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch über unentgeldliche Zuwendungen des Erblassers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsansprüche des pflichtteilsberechtigten Erben gegen die Miterben über lebzeitige Schenkungen des Erblassers
- rechtsportal.de
BGB § 2057 S. 1; BGB § 2314
Auskunftsansprüche des pflichtteilsberechtigten Erben gegen die Miterben über lebzeitige Schenkungen des Erblassers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 18.08.2016 - 7 O 1281/15
- OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16
- OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72
Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16
Soweit die Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1973 (Urteil vom 27.06.1973 - IV ZR 50/72) ihren in der Berufung noch streitgegenständlichen allgemeinen Auskunftsanspruch über lebzeitige Schenkungen der Erblasserin jedenfalls auf die Grundsätze von Treu und Glauben stützen, verhilft ihnen das nicht zum Erfolg.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auf die Anspruchsgrundlage des § 2314 BGB ausdrücklich nicht zurückgegriffen werden, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Mit- oder Alleinerbe ist (BGH, Urteil vom 27.6.1973 - IV ZR 50/72).
Der Auskunftspflichtige darf durch die Auskunft nicht unbillig belastet werden (BGH, Urteil vom 27.6.1973 - IV ZR 50/72).
- OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12
Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16
Der tenorierten Auskunftspflicht unterfallen damit nicht nur unbestreitbar ausgleichspflichtige Zuwendungen, sondern auch Vorempfänge, die nur möglicherweise ausgleichspflichtig sind (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21.3.2013 - 14 U 3585/12;… Ann in: MünchKomm, 7 Aufl., § 2057 Rn. 5;… Lohmann in: Beck'scher online Kommentar BGB, Stand 1.11.2016, § 2057 Rn. 4). - BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87
Auskunftsanspruch eines Miterben
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 11 U 130/16
Das Fünfte Buch des BGB enthält explizit aufgeführte Auskunftstatbestände, die in allen Fällen darauf bezogen sind, dass Aufklärung über solche Umstände erlangt wird, die von Bedeutung sind für den Bestand des Nachlasses und für den Verbleib von früher zum Erblasservermögen gehörenden Gegenständen, deren Zuwendung bei der Berechnung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.1988 - IV a ZR 290/87).