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   OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07   

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https://dejure.org/2009,2874
OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07 (https://dejure.org/2009,2874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.2009 - 23 U 64/07 (https://dejure.org/2009,2874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 23 U 64/07 (https://dejure.org/2009,2874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 199, 278 BGB; §§ 139, 538 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 311 BGB
    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im Prospekt für den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfordernis der übersichtlichen Darstellung von sog. "weichen Kosten" im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 726 Abs. 2; ; ZPO § 756; ; BGB § 199 Abs. 1 nF; ; BGB § 278; ; HGB § 172; ; WpHG § 31; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Ziff. 1

  • tilp.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausweisung von Vermittlungs-und Garantiekosten im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausweisung von Vermittlungskosten und Garantiekosten im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Erfordernis der übersichtlichen Darstellung von sog. "Weichkosten" im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DG-Fonds: DZ Bank AG verurteilt

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Die Verwendung des Prospektes als Arbeitsgrundlage durch Anlagevermittler spricht auch für dessen kausale Wirkung (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.2007, aaO).

    Eine nähere Prüfung des Verschuldens ist nur dann geboten, wenn Umstände vorgetragen werden, die das Verschulden ausschließen können (BGH, Urt. v. 3.12.2007, aaO).

    Dementsprechend ist eine Unterrichtung über die Aussetzung der Ausschüttungen in einem newsletter als nicht ausreichend anzusehen (BGH, II ZR 21/06, Urt. v. 3.12.2007, bei Juris).

    Im Übrigen müssen die durch Rundschreiben oder Rechenschaftsberichte verbreiteten Kenntnisse negativer Entwicklungen und der gerügte Prospektmangel in einer logisch nachvollziehbaren Relation stehen, um von Bedeutung zu sein (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.2007, II ZR 21/06, bei Juris).

  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 55/05

    Haftung auc c.i.c. wegen fehlender Aufklärung zu Risiken eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Eine entsprechende Verknüpfung wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urt. v. 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urt. v. 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Es handelt sich dabei um ein systemimmanentes Risiko (OLG Hamm, Urt. v. 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris).

    Diese Prüfung hat im Einzelfall nach dem konkreten Vorbringen des Klägers, wie er statt dessen das Geld angelegt hätte, zu erfolgen (BGH WM 2006, 905ff, OLG Hamm, Urt. v. 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Eine Berücksichtigung von Steuervorteilen setzt jedoch voraus, dass der Geschädigte nicht aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruches steuerliche Nachteile hat, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts oder durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH WM 2006, 174 ff).

    Es ist eine Prüfung der hypothetischen Vermögenslage des Geschädigten erforderlich (BGH WM 2006, 174ff).

  • KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05

    Kreditfinanzierter Wohnungskauf: Haftung einer finanzierenden Bausparkasse und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).

    Die entsprechende Feststellung ist für den Kläger im Hinblick auf §§ 726 Abs. 2 und 756 ZPO von Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.03.2006, I - 6 U 84/05, bei Juris, KG ZGS 2007, 230 ff).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Dieser Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens steht auch im Regelfall keine gleichwertige, einen Entscheidungskonflikt begründende Handlungsalternative gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2006, I-6 U 84/05, bei Juris).

    Die entsprechende Feststellung ist für den Kläger im Hinblick auf §§ 726 Abs. 2 und 756 ZPO von Interesse (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.03.2006, I - 6 U 84/05, bei Juris, KG ZGS 2007, 230 ff).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2006, 668 ff), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

    Es kann aber nicht angehen, dass unzureichende Beschreibungen in einem Prospekt bezüglich Umständen von objektiver Bedeutung schadensersatzrechtlich allein deshalb folgenlos bleiben, weil der Anlageinteressent auf Grund mangelnder oder nur begrenzter Erfahrung keinen Anlass gesehen hatte, sich zu dem betreffenden Punkt Informationen geben zu lassen (BGH WM 2006, 668ff.).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Für den Anleger ist es von besonderer Bedeutung, dass er unmittelbar und in verständlicher Form einem Prospekt entnehmen kann, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwandt wird (BGH WM 2006, 905ff.), da ihm ansonsten ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Bestimmung des materiellen Werts der Beteiligung in Abgrenzung zu den nicht wertbildenden, aber zu vergütenden Nebenleistungen fehlt.

    Diese Prüfung hat im Einzelfall nach dem konkreten Vorbringen des Klägers, wie er statt dessen das Geld angelegt hätte, zu erfolgen (BGH WM 2006, 905ff, OLG Hamm, Urt. v. 28.8.2006, 8 U 55/05, bei Juris).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.01.2007 (XI ZR 44/06, WM 2007, 639 ff = BGHZ 171, 1 ff) ist die Verjährung in Überleitungsfällen nach Art. 229, § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzung des § 199 Abs. 1 BGB nF zu berechnen.
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Die Rückabwicklung eines Immobiliengeschäftes stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar (BFHE 214, 267 = NJW 2006, 3743 f).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07
    Vielmehr muss der Geschädigte über einen Erkenntnisstand verfügen, der ihn in die Lage versetzt, eine Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH MDR 2008, 208f) und damit durchsetzbar zu machen (KG ZGS 2007, 230ff.).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht -

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 8 U 61/05

    Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG

  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

  • KG, 25.09.2006 - 23 U 107/05

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung des Gründungsgesellschafters für

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 13 U 110/09

    Kapitalanlagevermittlung: Anforderungen an die Auskunfts- und

    - inwieweit müssen sich die Kläger bei ihrer Schadensberechnung gezogene Steuervorteile anrechnen lassen, zumal alternative Anlagemöglichkeiten nicht konkret dargestellt werden - der Hinweis auf ein Windpark ist nicht ausreichend - (vgl. hierzu u. a. Urteil des 23. ZS des OLG Frankfurt vom 13.05.2009 zu Aktenzeichen 23 U 64/07; Urteil des XI. ZS des BGH vom 27.10.2009 zu Aktenzeichen XI ZR 338/08 und Urteil des III. ZS des BGH vom 06.03.2008 zu Aktenzeichen III ZR 298/05);.

    - inwieweit ist die beklagtenseits erhobene Verjährungseinrede durchgreifend (vgl. hierzu nochmals das Urteil des 23. ZS des OLG Frankfurt zu Aktenzeichen 23 U 64/07 sowie Urteil des XI. ZS des BGH vom 03.06.2008 zu Aktenzeichen XI ZR 319/06 = NJW 2008 Seite 2376).

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen der Darstellung der Kosten und Risiken im

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 162/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 212/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 23 U 2/09

    Zur Haftung für Prospektmängel bei Immobilienfonds (hier: Angaben zu

    betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 161/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 160/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 163/07

    Prospekthaftung: Unzutreffende bzw. widersprüchliche Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Wie der Senat bereits in dem, den DG-Fonds 34 betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

    Wie der Senat bereits in dem, den X betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 275/10

    Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung wegen

  • LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 128/10

    Vorliegen einer Prospekthaftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung zu Lasten

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