Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Differenzierung zwischen Zuwendungen und Auflagen bei der Auslegung eines Testaments; Einsetzung eines Alleinerben mit gleichzeitiger Anordnung einer Nacherbfolge ; Anordnung einer Nacherbfolge für einzelne Nachlassgegenstände; Auslegung einer mehrdeutigen letztwilligen ...
- Wolters Kluwer
Vermächtnis; Auflage; Anordnung einer Nacherbfolge; Letztwillige Verfügung; Beweislast
- Judicialis
BGB § ... 281; ; BGB § 242; ; BGB § 380; ; BGB § 1940; ; BGB § 2177; ; BGB § 2205; ; BGB §§ 2100 ff; ; BGB § 2130; ; BGB § 2111; ; BGB §§ 2192 ff.; ; BGB § 2279; ; BGB § 2084; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermächtnis, Auflage oder Anordnung der Nacherbfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testament - Zum Unterschied zwischen Auflage, Nacherbfolge und Vermächtnis
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.02.2000 - 7 O 340/99
- OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51
Gewährung von Straffreiheit für Beamte
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00
Ein schutzwürdiges Interesse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (ständige Rechtsprechung; BGHZ 10, 75; 110, 33; dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00
Ein solcher von der Berufung behaupteter wirklicher Wille des Erblassers hat im Sinne der sogenannten Andeutungstheorie im Testament selbst nicht wenigstens einen unvollkommenen Ausdruck gefunden, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (BGHZ 86, 41). - KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00
§ 281 BGB ist grundsätzlich auf alle schuldrechtlichen Ansprüche anzuwenden, insbesondere auch auf den Vermächtnisanspruch (KG ZEV 99, 494). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 23 U 51/00
Dabei ist zunächst - vom Wortlaut auszugehen, wobei das subjektive Verständnis des Erblassers hinsichtlich der von ihm verwendeten Begrifflichkeit maßgeblich ist (BGH FamRZ 87, 475).