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   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01   

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https://dejure.org/2001,44685
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2001,44685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2001,44685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 20 U 113/01 (https://dejure.org/2001,44685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 1 S 3 BGB, § 1836 Abs 2 S 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Keine Wahrung der Ausschlußfrist durch Angabe eines "Phantombetrages" im Vergütungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Betreuervergütung: Keine Wahrung der Ausschlußfrist durch Angabe eines "Phantombetrages" im Vergütungsantrag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01
    Zwar ist davon auszugehen, dass auch auf die Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09. Juli 2001 - Az.: 20 W 522/2000 zu § 1835 a Abs. 4 BGB).
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01
    Nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., §§ 1835 Rn. 20 und 1836 Rn. 12; HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 8; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15) deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat (vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., vor § 194 Rn. 11 und 13), ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen kann (vgl. KG NJW-RR 1997, 643; Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 Rn. 8; Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16).
  • LG Leipzig, 28.06.2005 - 12 T 7859/04
    Hierzu bedarf es zumindest nachvollziehbarer Angaben über den Zeitaufwand sowie Art und Umfang der Aufwendungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001, Az.: 20 U 113/01 Rz 9 [zitiert nach Juris]).
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