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   OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16814
OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 314 BGB, § 490 BGB
    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung: Auslegung einer nach der Kündigung getroffenen Vereinbarung

  • archive.org PDF

    Kontokündigung - Kreditkündigung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 314; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 490; ; BGB § 490 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 3; BGB § 490 Abs. 1
    Darlehenskündigung wegen Vermögensverschlechterung bei einem Sanierungsdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei noch ausstehender Klärung der Wirksamkeit einer ausgesprochenen fristlosen Kündigung; Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei Abhängigkeit der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 184/03

    Zulässigkeit der Kündigung eines Sanierungsdarlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Die Verweisung in der Berufungsbegründung auf die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1987, 3256 (I 125) weist auf ein Missverständnis der Beklagten hin.
  • BGH, 13.06.1957 - VII ZR 221/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN).
  • BFH, 04.12.2001 - III R 47/00

    EStG § 33a Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN).
  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02

    Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).
  • LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Daneben gelten im Hinblick auf die Kündigung der jeweiligen Darlehensverträge auch die Vorschriften des § 490 BGB und des § 314 BGB (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 13.09.2007, AZ.15 U 19/07, BeckRS 2011, 25384).
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