Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 314 BGB, § 490 BGB
Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung: Auslegung einer nach der Kündigung getroffenen Vereinbarung - archive.org
Kontokündigung - Kreditkündigung
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 314; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 490; ; BGB § 490 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 Abs. 3; BGB § 490 Abs. 1
Darlehenskündigung wegen Vermögensverschlechterung bei einem Sanierungsdarlehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei noch ausstehender Klärung der Wirksamkeit einer ausgesprochenen fristlosen Kündigung; Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei Abhängigkeit der ...
Verfahrensgang
- LG Marburg - 2 O 87/06 BGH - XI ZR 492/07
- LG Marburg, 13.12.2006 - 2 O 87/06
- OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 184/03
Zulässigkeit der Kündigung eines Sanierungsdarlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN). - BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86
Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Die Verweisung in der Berufungsbegründung auf die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1987, 3256 (I 125) weist auf ein Missverständnis der Beklagten hin. - BGH, 13.06.1957 - VII ZR 221/56
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN). - BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN). - BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02
Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).