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   OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35147
OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16 (https://dejure.org/2017,35147)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2017 - 5 WF 63/16 (https://dejure.org/2017,35147)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2017 - 5 WF 63/16 (https://dejure.org/2017,35147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89 FamFG
    Umgangsregelung: kein Ordnungsmittel bei fehlender hinreichender Bestimmbarkeit der Umgangszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsregelung: kein Ordnungsmittel bei fehlender hinreichender Bestimmbarkeit der Umgangszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsregelung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 ; FamFG § 89
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Ist das, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer vergleichsweisen Umgangsregelung mit Kontaktaufnahmeverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15

    Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16
    Es ist daher in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich die Verpflichtung eines Beteiligten zur Vornahme einer Handlung oder einer Unterlassung oder Duldung der Vornahme einer Handlung hinreichend bestimmt und konkret aufgeführt sein muss (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 ff; BGH FamRZ 2016, 1763 ff; Völker-Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2014; § 6 Rn. 16 ff, Cirullies in Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 86 Rn. 21; Bumiller/Haders/Schwamb, FamFG 11. Aufl., § 89 Rn. 6; MüKo FamFG, 2. Aufl., § 89 Rn. 12).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16
    Es ist daher in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich die Verpflichtung eines Beteiligten zur Vornahme einer Handlung oder einer Unterlassung oder Duldung der Vornahme einer Handlung hinreichend bestimmt und konkret aufgeführt sein muss (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 ff; BGH FamRZ 2016, 1763 ff; Völker-Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2014; § 6 Rn. 16 ff, Cirullies in Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 86 Rn. 21; Bumiller/Haders/Schwamb, FamFG 11. Aufl., § 89 Rn. 6; MüKo FamFG, 2. Aufl., § 89 Rn. 12).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16
    Mit der Verhängung von Ordnungsmittel soll die Effektivität der Vollstreckung von Umgangs- und Herausgabeentscheidungen ausdrücklich erhöht werden (BGH FamRZ 2011, 1729 ff).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16
    Entgegen dieser Auffassung geht das OLG Frankfurt (FamRZ 2017, 744 f) davon aus, dass ein derartiges konkludentes Gebot an den Umgangsberechtigten, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten regelmäßig nicht angenommen werden kann.
  • KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14

    Umgangregelung: Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten; Kontaktaufnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16
    Zwar hat das Kammergericht Stadt1 in seiner Entscheidung vom 13.02.2015 die Auffassung vertreten, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, mit der der Umgang positiv geregelt wird stets auch das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten enthalte, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung sei mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG FamRZ 2015, 940 ff).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2019 - 1 UF 247/17

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot

    Das Umgangsrecht der Eltern, welches auch nach Entzug des Sorgerechts fortbesteht (Staudinger/Dürbeck, BGB, 2019 § 1684 Rn 65; Staudinger/Coester, BGB, 2016, § 1666 Rn. 255), sowie seine Einschränkung und sein Ausschluss richten sich aber nach § 1684 BGB (BVerfG FamRZ 2008, 856 zitiert nach juris Rn.27; Staudinger/Coester, BGB, 2016, § 1666 Rn.255; OLG Frankfurt, ZKJ 2013, 298, zitiert nach juris Rn.13; MüKo/Olzen, § 1666, 38; vgl. auch OLG Frankfurt BeckRS 2017, 124990 zitiert nach juris Rn.13ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23

    Vollstreckung von Umgangsregelungen

    Wegen der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2022, 6 UF 208/22) bedürfe es entgegen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.09.2017 (5 WF 63/16) insoweit keiner ausdrücklichen Anordnung eines Kontaktverbotes für die Zeiten außerhalb der Umgangsregelung mehr, weil der Eingriff in die Betreuungszeit des jeweils anderen Elternteils automatisch ein Verstoß gegen die Umgangsregelung darstelle.

    Dies sei im Hinblick auf das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Bestimmtheitsgebot erforderlich (OLG Zweibrücken NZFam 2022, 1073; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2017, 5 WF 63/16 = BeckRS 2017, 124990; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16 = BeckRS 2016, 20426; Keidel/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn. 9; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 89 Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; BeckOGK/Altrogge, 15.11.2021, BGB § 1684 Rn. 410.1).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 9 WF 2/23

    Ordnungsmittelantrag bei Umgangsregelung; Umgangsregelung verbunden mit konkret

    Die Untersagung solcher Kontaktaufnahmen muss sich deshalb zweifelsfrei aus dem Tenor der gerichtlichen Entscheidung ergeben und der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG muss eindeutig auch auf die Ausschlussanordnung bezogen sein (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2021, Az. 6 WF 202/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2017, Az. 5 WF 63/16; Staudinger/Dürbeck, BGB 2019, § 1684 BGB Rdnr. 533; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 89 Rdnr. 8; MünchKomm-FamFG, 3. Aufl., 2018, § 89 Rdnr. 12; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 6. Aufl., 2023, § 89 Rdnr. 11; jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1684 (Stand 15. November 2022), Rdnr. 229; a.A. KG, Beschluss vom 13. Februar 2015, Az. 13 WF 203/14).
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