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   OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16   

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https://dejure.org/2016,39290
OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16 (https://dejure.org/2016,39290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2016 - 6 U 109/16 (https://dejure.org/2016,39290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 6 U 109/16 (https://dejure.org/2016,39290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 15 GGV, Art. 17 GGV
    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Einwand der fehlenden materiellen Berechtigung im Verletzungsverfahren

  • damm-legal.de

    Unterlassungsverfügung in Deutschland wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Einwand der fehlenden materiellen Berechtigung im Verletzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GGV Art. 15; GGV Art. 17
    Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Aktivlegitimation; Vermutung; Berechtigter; Einwand; Verfügungsgrund; unionweites Verbot; Einzelverbot; internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    GGV Art. 15; GGV Art. 17
    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei unterbliebener Beantragung eines unionsweiten Verbots im Rahmen des vor einem ausländischen Gericht anhängigen Verletzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverfügung in Deutschland wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Materiell berechtigte Inhaberschaft eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 28.06.2012 - 29 U 539/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Denn solange Vertriebstätigkeiten nur in einem Lande stattgefunden haben und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Vertriebstätigkeit auch auf andere Mitgliedstaaten ausgedehnt werden würde (vgl. dazu OLG München vom 28.06.2012 - 29 U 539/12 = GRUR-Prax 2014, 468), besteht für ein unionsweites Verbot keine zwingende Notwendigkeit.
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Nach Rechtsprechung des Senats ist bei der Dringlichkeitsprüfung ein "grober Zeitrahmen" von 6 Wochen zwischen Kenntnis von der Rechtsverletzung bzw. der unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzung und der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe anzusetzen, der hier durch den am 16.3.2016 eingereichten Eilantrag noch eingehalten worden ist (Senat vom 11. Juni 2013 - 6 W 61/13 = WRP 2013, 1068).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Im vorliegenden Zusammenhang bedarf es auch nicht des Rückgriffs auf die Erwägungen, mit denen trotz Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung eines Schutzrechts Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit zur Verneinung des Verfügungsgrundes führen können (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2003, 263 - mini-flexiprobe; Urteil vom 3.5.2012 - 6 U 14/12); denn eine Bindung des Verletzungsgerichts an die Registerlage besteht aus den genannten Gründen nicht.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Unabhängig davon stellt die Ankündigung der Antragsgegnerin, das Produkt "A" auf der international renommierten Fachmesse "Z" im März 2016 vorstellen zu wollen, einen dringlichkeitsbegründenden "Qualitätssprung" gegenüber der ursprünglichen Vertriebstätigkeit in Belgien dar, denn damit konnte sich die Antragsgegnerin neue Märkte erschließen und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, die weit über die ursprünglichen Aktivitäten in Belgien hinausgingen (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - E-Motion, Tz. 23 bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12

    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Im vorliegenden Zusammenhang bedarf es auch nicht des Rückgriffs auf die Erwägungen, mit denen trotz Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung eines Schutzrechts Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit zur Verneinung des Verfügungsgrundes führen können (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2003, 263 - mini-flexiprobe; Urteil vom 3.5.2012 - 6 U 14/12); denn eine Bindung des Verletzungsgerichts an die Registerlage besteht aus den genannten Gründen nicht.
  • EuGH, 12.04.2011 - C-235/09

    Das von einem nationalen Gericht als Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Sie hätte diesen Antrag aber auch territorial auf das Staatsgebiet von Belgien begrenzen und erst bei Bekanntwerden von Verletzungsfällen in anderen EU-Mitgliedstaaten Einzelverbote der jeweiligen Verletzungsgerichte beantragen können (vgl. EuGH GRUR 2011, 518 Rdn. 48 [EuGH 12.04.2011 - Rs. C-235/09] - DHL/Chronopost).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
    Die in einem Mitgliedsstaat begangene Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters begründet in der Regel eine Begehungsgefahr (oder klarer ausgedrückt: eine Wiederholungsgefahr) für das ganze Gebiet der Europäischen Union (BGH GRUR 2010, 718 Rdn. 56 [BGH 22.04.2010 - I ZR 89/08] - verlängerte Limousinen, vgl. dazu Kochendörfer GRUR 2016, 778).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 20 U 125/15

    Anforderungen an den Nachweis der Inhaberschaft eines Klagemusters

    Dies übersieht die gegenteilige Ansicht, die von einer generellen Widerleglichkeit der Vermutung auch im Verletzungsprozess ausgeht (OLG Frankfurt GRUR-RR 2017, 98 Rn. 13 ff. - Leuchte Macaron).

    Soweit der Senat die Auffassung des Landgerichts gebilligt hat, die Vermutung des Art. 17 GGV könne nur durch eine Klage nach Art. 15 GGV widerlegt werden und insoweit von der Ansicht des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2017, 98 Rn. 14 ff. - Leuchte Macaron) abweicht, beruht die Entscheidung hierauf nicht, denn der Senat ist zudem davon ausgegangen, dass die Beklagten auch im vorliegenden Rechtsstreit nicht ausreichend dazu vorgetragen haben, dass ihnen (über Herrn J.) ein Recht auf die Klagemuster zusteht.

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16

    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer

    Bestanden in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (sog. dringlichkeitsbegründender "Qualitätssprung", vgl. Senat, Urt. v. 7.7.2016 - 6 U 227/15, Rn. 45 - juris; Urt. v. 13.10.2016 - 6 U 109/16, Rn. 9 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 20 U 103/18

    Verletzung eines Verfügungsgeschmacksmusters

    Erst dies hätte aber die Prüfung erlaubt, ob und inwieweit eine solche Handlung von der Antragstellerin hätte bemerkt werden müssen und ihr überdies die Möglichkeit zu einem rechtlichen Einschreiten gegeben hätte, sprich die Besorgnis einer Verletzung in Deutschland überhaupt begründet hätte (vgl. zu Letzterem: OLG Frankfurt GRUR-RR 2017, 98; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Auflage, Rn. 755).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 1/21

    Schutzfähigkeit von Designrechten für LED-Spiegel

    Zwischen dem OLG Frankfurt am Main und dem OLG Düsseldorf bestand ein Meinungsstreit, ob die Vermutung im Verletzungsverfahren widerleglich ist (so OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2017, 98 - Leuchte Macaron) oder ob die fehlende materielle Rechtsinhaberschaft nur von dem tatsächlich Berechtigten in dem in Art. 15 GGV vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2017 - I-20 U 125/15, Rn 41, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 120/17
    Der Senat folgt im Anschluss an Ruhl (GGV, 2. Aufl., vor Art. 14-18 Rn. 5/6, Rn. 8/9; Art. 17 Rn. 9/10) der - in der Rechtsprechung allerdings umstrittenen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2017, 98 Rn. 13) - Auffassung, dass der Verletzte sich nicht darauf berufen kann, der Eingetragene sei nicht der Entwerfer (oder sein Rechtsnachfolger).
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