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   OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07   

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https://dejure.org/2008,49700
OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07 (https://dejure.org/2008,49700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2008 - 1 U 127/07 (https://dejure.org/2008,49700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2008 - 1 U 127/07 (https://dejure.org/2008,49700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2213 BGB, § 256 ZPO, § 2301 BGB, § 2325 BGB
    Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung an einer Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung an einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Diese Verknüpfung mitgliedschaftlicher Rechte wie Stimm-, Verwaltungs- und Kontrollrechte mit den vermögensrechtlichen Ansprüchen auf Teilhabe am Gewinn und Liquidations- oder Abfindungserlös begründet eine Rechtsposition, über die der Zuwendungsempfänger als Gesellschafter der Innengesellschaft vergleichbar einem Stammrecht rechtlich und tatsächlich verfügen kann (ebenso BFH, NJW-RR 2008, 986 [juris Rn. 14]; vgl. auch Ulmer in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 705 Rn. 45).

    Die entscheidungs-erhebliche Frage, ob bei der Zuwendung einer Unterbeteiligung, die im Innenverhältnis atypischerweise dem Unterbeteiligten einen maßgeblichen Einfluss auf das Schicksal der Gesellschaft einräumt, die Schenkung bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages vollzogen ist, ist zur Abgrenzung im Hinblick auf die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 174 ff. und 378 ff.) und des Bundesfinanzhofs (NJW-RR 2008, 986 ff.) für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen klärungsbedürftig.

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51

    Stille Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Während nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Außengesellschaft der Vollzug in der gesellschaftsvertraglich begründeten Beteiligung gesehen werden kann (vgl. BGH, NJW 1959, 1433), soll im Gegensatz dazu im Beitritt zu einer Innengesellschaft kein Schenkungsvollzug liegen, d.h. die Schenkung weder durch die Einbuchung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen noch durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages vollzogen sein (vgl. BGHZ 7, 378 [juris Rn. 5] und BGHZ 7, 174 [juris Rn. 13]).

    Die entscheidungs-erhebliche Frage, ob bei der Zuwendung einer Unterbeteiligung, die im Innenverhältnis atypischerweise dem Unterbeteiligten einen maßgeblichen Einfluss auf das Schicksal der Gesellschaft einräumt, die Schenkung bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages vollzogen ist, ist zur Abgrenzung im Hinblick auf die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 174 ff. und 378 ff.) und des Bundesfinanzhofs (NJW-RR 2008, 986 ff.) für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen klärungsbedürftig.

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Es genügt, dass für den Beschenkten ein Erwerbs- oder Anwartschaftsrecht begründet wird, das sich bei Eintritt der Bedingung zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt (BGH, WM 1971, 1338 [juris Rn. 21]; Musielak in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 2301 Rn. 19; Hertel in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 127a und 128 Beurkundungsgesetz, Rn. 667).

    Der Beschenkte erhält die Anwartschaft und mit ihr indirekt - bedingt - das Vollrecht zugewendet auch dann, wenn das Vollrecht von mehreren Bedingungen abhängig ist (vgl. BGH, WM 1971, 1338 [juris Rn. 21]).

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 16/52

    Schenkung der Beteiligung an Innengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Während nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Außengesellschaft der Vollzug in der gesellschaftsvertraglich begründeten Beteiligung gesehen werden kann (vgl. BGH, NJW 1959, 1433), soll im Gegensatz dazu im Beitritt zu einer Innengesellschaft kein Schenkungsvollzug liegen, d.h. die Schenkung weder durch die Einbuchung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen noch durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages vollzogen sein (vgl. BGHZ 7, 378 [juris Rn. 5] und BGHZ 7, 174 [juris Rn. 13]).

    Nach dem Parteiwillen solle es gerade nicht zu einer Vermögensübertragung kommen (BGHZ 7, 378 [juris Rn. 5]).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Das Landgericht habe die Vorschrift des § 2287 BGB außer Acht gelassen und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 122 = DNotZ 1987, 315) übersehen.

    Die von dem Beklagten zitierte Entscheidung (NJW 1987, 122 = DNotZ 1987, 315) betrifft den Pflichtteilsergänzungsanspruch und die Frage, wann die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB beginnt.

  • BGH, 02.05.1983 - II ZR 148/82

    Klage der Söhne des Erblassers gegen die Partnerin der nichtehelichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Bei der Innengesellschaft bildet die Zubilligung eines Abfindungsanspruchs die Regel, weil der Innengesellschafter am Gesellschaftsvermögen nicht dinglich beteiligt ist (BGH, NJW 1983, 2375 [juris Rn. 12]).
  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 179/66

    Unterbeteiligung an OHG-Anteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    (1) Die Unterbeteiligung ist eine bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft (so BGH, BGHZ 50, 316 [juris Rn. 22]).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Die Grenze, die das Gesetz zwischen dem Erbrecht und dem Schenkungsrecht in § 2301 BGB zieht, verläuft da, wo der zugewendete Gegenstand geleistet oder nicht geleistet ist (vgl. BGHZ 87, 19 [juris Rn. 17]).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 180/65

    Streit über die Höhe eines Abfindungsguthabens eines Gesellschafters an einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    (2) Anerkanntermaßen kann auch die Unterbeteiligung an einem Geschäftsanteil Schenkungsgegenstand sein, wobei für das bloße Versprechen, eine Unterbeteiligung einem Dritten einzuräumen, nach § 518 BGB die notarielle Beurkundung erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1967, 685).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87

    Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07
    Eine solche Feststellungsklage kann vom Erben erhoben werden (BGH, NJW 1988, 1390; Zimmermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 2212 Rn. 6 und § 2213 Rn. 2; Reimann in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2212 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 66/88

    Zustimmung zur Auszahlung eines Sparguthabens aufgrund einer Schenkung -

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