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   OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 349/13   

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https://dejure.org/2014,8067
OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 349/13 (https://dejure.org/2014,8067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2014 - 20 W 349/13 (https://dejure.org/2014,8067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 20 W 349/13 (https://dejure.org/2014,8067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Nießbrauchers

  • notar-drkotz.de

    Dingliche Beschränkung der Haftung des Nießbrauchers auf eigenübliche Sorgfalt eintragungsfähig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 277
    Zulässigkeit der Beschränkung der Haftung des Nießbrauchers auf die eigenübliche Sorgfalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Haftungsbeschränkung des Nießbrauchers auf eigenübliche Sorgfalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftungsbeschränkung des Nießbrauchers auf eigenübliche Sorgfalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 609/03

    Grundbucheintragung eines Nießbrauchsrecht: Verneinung der Eintragungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 349/13
    Die Grundbuchrechtspflegerin hat mit Beschluss vom 12.11.2013 der Beschwerde "des Notars X" nicht abgeholfen und die Nichtabhilfe unter Berufung auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11.04.2006 - 1 W 609/03 = DNotZ 2006, 470 = ZMR 2007, 36 damit begründet, dass bei der Regelung des Nießbrauchs die Substanzerhaltung wesentlich sei.

    Bejaht wird die Eintragungsfähigkeit hauptsächlich mit der Begründung, dass die Beschränkung des Haftungsmaßstabs nicht gesetzlich verboten sei und der pauschale Hinweis auf die Unabdingbarkeit der §§ 1036 Abs. 2, 1037 Abs. 1, 1041 Satz 1 BGB mit dinglicher Wirkung zur Begründung dafür, dass der Vereinbarung der Haftungsbeschränkung keine dingliche Wirkung zukomme, nicht genüge, weil durch die Beschränkung des Haftungsmaßstabs noch nicht in den Wesenskern des Nießbrauchs eingegriffen werde (vgl. Palandt/Bassenge: BGB, 73. Aufl., § 1036, Rdnr. 2; Staudinger/Frank: BGB, 2009, § 1036 Rdnr. 18; Frank in Anm. zur Entscheidung des KG, Beschl. v. 11.04.2006 - 1 W 609/03 = DNotZ 2006, 470 in DNotZ 2006, 472; Gutachten des Deutschen Notarinstituts vom 21.06.2007, Dokumentnummer 11 523 #; Pöppel MittBayNot 2007, 85, 90).

  • OLG Nürnberg, 08.11.2021 - 15 W 3774/21

    Keine Eintragungsfähigkeit einer Haftungsbeschränkung des Nießbrauchers auf

    Der Senat schließt sich insoweit der Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 14. Januar 2014 - 20 W 349/13) und des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 11. April 2006 - 1 W 609/03) an, dass die Haftung des Nießbrauchers auf Grund des sachenrechtlichen Typenzwangs nicht mit dinglicher Wirkung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt werden kann.
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