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   OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06   

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https://dejure.org/2007,5771
OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 9 U 79/06 (https://dejure.org/2007,5771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 BGB, § 305c BGB, § 779 BGB, Art 1 § 1 RBerG
    Finanzierte Kapitalanlage: Auslegung eines Vergleichs; Ausschluss von erst später von der Rechtsprechung entwickelten Einwendungen

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 305 c; ; BGB § 779; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs über die Abwicklung eines Darlehens zur Finanzierung einer Fondbeteiligung [sog. Schrottimmobilie] unter Verzicht auf Einwendungen und Schadenersatzansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfasst ein Vergleich auch später entwickelte Einwendungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds abgeschlossenen Darlehens; Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unwirksamkeit von Darlehensverträgen aus der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Abschluss eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Ob es sich insoweit aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349 sowie Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, m.w.Nachw.).

    Bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften streitet bereits eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen (vgl. BGHZ 78, 346, 349).

  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 211/83

    Auszahlung der Darlehensvaluta durch Auszahlung auf ein debitorisch geführtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG ist ebenso wie im Fall des § 7 Abs. 3 VerbrKrG und des § 607 Abs. 1 BGB a.F. zu bejahen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 211/83).

    Wird die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt, so hat der Darlehensnehmer regelmäßig den Darlehensbetrag im Sinne des § 607 BGB empfangen, wenn der von ihm als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld vom Darlehensgeber erhalten hat, es sei denn, der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden (BGHZ 152, 331, 337; BGH, Urteile vom 17. Januar 1985 - III ZR 135/83, vom 7. März 1985 - III ZR 211/83, vom 25. April 1985 - III ZR 27/84, und vom 12. Juni 1997 - IX ZR 110/96).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Wird die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt, so hat der Darlehensnehmer regelmäßig den Darlehensbetrag im Sinne des § 607 BGB empfangen, wenn der von ihm als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld vom Darlehensgeber erhalten hat, es sei denn, der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden (BGHZ 152, 331, 337; BGH, Urteile vom 17. Januar 1985 - III ZR 135/83, vom 7. März 1985 - III ZR 211/83, vom 25. April 1985 - III ZR 27/84, und vom 12. Juni 1997 - IX ZR 110/96).

    Dementsprechend gilt ein Darlehen auch dann als empfangen im Sinne des § 7 VerbrKrG , wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (§ 362 Abs. 2, § 185 Abs. 2 BGB ; Amtliche Begründung zum VerbrKrG BT-Drucks. 11/5462 S. 22; BGHZ 152, 331, 337 m.w.Nachw.; vgl. zum Empfang des Darlehens auch: EuGH WM 2005, 2079, 2085).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dementsprechend gilt ein Darlehen auch dann als empfangen im Sinne des § 7 VerbrKrG , wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (§ 362 Abs. 2, § 185 Abs. 2 BGB ; Amtliche Begründung zum VerbrKrG BT-Drucks. 11/5462 S. 22; BGHZ 152, 331, 337 m.w.Nachw.; vgl. zum Empfang des Darlehens auch: EuGH WM 2005, 2079, 2085).

    Mit diesem Schlagwort wird eine Ergänzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bezeichnet, die der BGH mit Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um dem in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (C 350/03 - Schulte und C 229/04 - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, vorgenommen hat.

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Dabei kommt es auf den rechtlichen Zusammenhang, nicht auf eine wirtschaftliche Verknüpfung an (BGHZ 76, 43, 49 sowie BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88 , aaO).

    Ob es sich insoweit aufgrund eines Einheitlichkeitswillens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist Tatfrage und durch Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349 sowie Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Der für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäftes im Sinne dieser Vorschrift erforderliche Einheitlichkeitswille liegt vor, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist, die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte also miteinander stehen und fallen sollen (BGHZ 50, 8, 13; BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 139 Rdn. 5 m.w.Nachw.).

    Dabei kommt es auf den rechtlichen Zusammenhang, nicht auf eine wirtschaftliche Verknüpfung an (BGHZ 76, 43, 49 sowie BGH, Urteil vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88 , aaO).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Mit diesem Schlagwort wird eine Ergänzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bestehen von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bezeichnet, die der BGH mit Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können, und um dem in den Entscheidungen des EuGH vom 25. Oktober 2005 (C 350/03 - Schulte und C 229/04 - Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, vorgenommen hat.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BVerfGE 97, 12, 27 f.; BGH, Urteile vom 18. Mai 1995 - III ZR 109/94, vom 25. Juni 1998 - I ZR 62/96, und vom 30. März 2000 - I ZR 289/97, m.w.Nachw. sowie vom 11. November 2004 - I ZR 213/01).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Soweit der Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen vom 25.4.2006 ausdrücklich noch offen gelassen hat, ob die in dem Zeichnungsschein enthaltene Vollmacht von der Nichtigkeit des Treuhandvertrags erfasst wird und daher ihrerseits unwirksam ist, hat er diese Frage mit Urteil vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05) nunmehr ausdrücklich verneint.
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 9 U 79/06
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der so umfassende Befugnisse wie der hier vorliegende enthält, ist einschließlich der darin enthaltenen umfassenden Vollmacht nichtig (st. Rspr., siehe BGH Urteil vom 11. Januar 2005 - XI ZR 272/03; Urteil vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04 , m.w.Nachw.; Urteil vom 8. Oktober 2004 - V ZR 18/04; Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 78/04).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 27/84

    Bestehen eines vertraglichen Darlehensrückzahlungsanspruchs - Zu-Stande-Kommen

  • BGH, 12.06.1997 - IX ZR 110/96

    Auswirkung des Konkurses der Gesellschaft auf einen Prozeß gegen die

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

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