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   OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16   

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OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16 (https://dejure.org/2017,7950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2017 - 11 Verg 14/16 (https://dejure.org/2017,7950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 11 Verg 14/16 (https://dejure.org/2017,7950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 118 Abs. 1 GWB, § 134 BGB, EG VOL/A § 19 Abs. 6
    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 118 Abs. 1; BGB § 134; EG VOL/A § 19 Abs. 6
    Unwirksamkeit; Zuschlag; Unauskömmlichkeit; Widerspruch; Urkalkulation

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Zuschlagserteilung während der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung in der Urkalkulation

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Prüfung der Auskömmlichkeit ist Pflicht

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Angebotsausschluss auch bei Zweifeln zur Auskömmlichkeit

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein innerhalb der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a.F. erteilter Zuschlag ist unwirksam! (VPR 2017, 85)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zu früh erteilter Zuschlag ist unwirksam! (IBR 2017, 331)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss! (VPR 2017, 138)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss! (IBR 2017, 448)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

    Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Der Senat hält daran fest (vgl. bereits Beschluss vom 20.02.2003, 11 Verg 1/02), dass die Erteilung des Zuschlags in der Frist des § 118 Abs. 1 GWB aF.

    Der Senat hat insoweit bereits in einem Beschluss vom 20.2.2003 (11 Verg 1/02) ausgeführt, dass er entgegen der Auffassung des OLG Naumburg (Beschluss vom 16.1.2003 - 1 Verg 10/02) den Zuschlag, der innerhalb der Frist des § 118 Abs. 1 GWB aF erteilt wurde, als unwirksam ansieht, auch wenn die Vergabestelle von der Erhebung der sofortigen Beschwerde keine Kenntnis hatte.

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Im Regelfall ist es angezeigt, ihn auf 50% zu veranschlagen (BGH, Beschluss vom 18.3.2014 - X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Der weitaus größte von der Gebühr nach § 128 Abs. 2 GWB abgedeckte Aufwand, wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, die Vorbereitung und die Abfassung der schriftlichen Entscheidung fällt regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung an (Brandenburgisches Oberlandesgericht , Beschluss vom 12.3.2013 Verg W 1/13, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16

    Vergaberecht: Überprüfung von Mindesanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Dem trägt die Bemessung der Gebühr der Vergabekammer Rechnung, indem sie sich offensichtlich ebenfalls - unter Berücksichtigung des durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwands gem. § 128 Abs. 1 GWB aF - an dem Auftragswert unter entsprechender Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammer Bund orientiert, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 1.9.2016 - 11 Verg 6/16).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Er sei daher davon ausgegangen, dass gegen die Entscheidung der Vergabekammer keine Beschwerde eingelegt worden sei und habe daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag wirksam erteilen können (OLG Naumburg, NZBau 2000, 253).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Dementsprechend ist die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Zwar hat der Senat angenommen (Beschluss vom 30.3.2004 - 11 Verg 4/04 zu § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A - zit. nach juris), dass eine solche Aufklärungspflicht erst dann bestehe, wenn etwa eine Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote besteht, während der Antragsgegner vorliegend eine Abweichung von lediglich etwas mehr als10% geltend macht.
  • VK Bund, 09.12.2015 - VK 2-107/15

    Nachprüfungsverfahren: Ungewöhnlich niedrige Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Die Vorschrift dient dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers, der davor geschützt werden soll, den Auftrag an ein Unternehmen zu erteilen, das infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten leistungsunfähig wird oder schlecht leistet (vgl. zum Vorstehenden Dicks, in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl. (2014), § 19 EG Rn. 230; BKartA Bonn, Beschluss vom 09. Dezember 2015 - VK 2 - 107/15 -, Rn. 41, juris).
  • BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber an die formelle Verfahrenshandlung der Beschwerdeeinlegung materielle Rechtswirkungen in Form des Zuschlagsverbots geknüpft (BayObLG, Beschluss vom 13.8.2004 - Verg 17/04, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16
    Dem Auftraggeber ist jedoch für die Intervention, dh für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 Satz 1 EG VOL/A, ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2014 - VII-Verg 41/13 Rn. 24, zit nach juris).
  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

    Wirksamkeit eines nach Einlegung der sofortigen Beschwerde erteilten Zuschlags;

  • VK Hessen, 17.10.2016 - 69d-VK-48/16
  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

    Diesbezüglich habe das OLG Frankfurt (B. v. 14.22017, 11 Verg. 14/16) in einem vergleichbaren Fall geurteilt, dass ein zur Aufklärung aufgeforderter Bieter im Sinne einer Mitwirkung gehalten sei, den Auftraggeber nach den von ihm festgelegten Parametern über seine Preisgestaltung zu unterrichten.
  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21

    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

    Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris; Beschluss vom Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 11 Verg 7/18

    Sofortige Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung der Vergabekammer

    Dem trägt die Bemessung der Gebühr der Vergabekammer auch in dem nunmehr angefochtenen Beschluss vom 12.4.2018 grundsätzlich zwar insofern Rechnung, als sie nach der Begründung die Gebührenfestsetzung an dem Auftragswert unter entsprechender Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammer Bund orientiert, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 1.9.2016 - 11 Verg 6/16 ; Beschluss vom 14.2.2017 - 11 Verg 14/16 ).
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