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   OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 11 W 33/12 (Kart)   

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https://dejure.org/2013,14842
OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 11 W 33/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,14842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 11 W 33/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,14842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 11 W 33/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,14842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Gesonderte Anfechtung einer Nebenentscheidung aus einem Vergleich durch Beschwerde gemäß § 63 I GWB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Kartellbehörde zum Erlass einer Verfügung unter Widerrufsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 63 Abs. 1
    Berechtigung der Kartellbehörde zum Erlass einer Verfügung unter Widerrufsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1984 - KVR 11/83

    Zulässigkeit einer Auflage der Kartellbehörde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 11 W 33/12
    Dieser Umdeutung steht nicht die von der Beschwerdegegnerin angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.5.1984 (GRUR 1984, 682, 683) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - Kart 6/08

    Angemessenheit einer Gebühr von 13000,- EUR für die Anmeldung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 11 W 33/12
    Demzufolge ist die gerichtliche Überprüfung von Gebührenfestsetzungen nur auf Ermessensfehler gerichtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.8.2008 Az: VI-Kart 6/08).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 11 W 33/12
    Soweit nach ganz überwiegender Ansicht lediglich von der Hauptverfügung trennbare Auflagen und Auflagenvorbehalte als verselbständigte Teile eines Verwaltungsaktes mit der Anfechtungsbeschwerde gemäß § 63 Abs. 1 GWB angegriffen werden können (BVerwG NVwZ 2001, 429; Karsten Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 63 Rd. 18; allgemein zur Anfechtungsbeschwerde Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 36 Rd. 63), ist vorliegend die Beschwerde in eine Verpflichtungsbeschwerde gemäß § 63 Abs. 3 GWB auf Erlass einer Verbindlicherklärung i.S.d. § 32 b Abs. 1 S. 1, 2 GWB ohne Beifügung eines Widerrufsvorbehalts umzudeuten (Karsten Schmidt a.a.O., Rd. 12, 18; Stockmann in: Münchener Kommentar Kartellrecht, 2008, § 63 Rd. 5; allgemein Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rd. 61, 65).
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