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   OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16   

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https://dejure.org/2017,9274
OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16 (https://dejure.org/2017,9274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2017 - 6 U 44/16 (https://dejure.org/2017,9274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2017 - 6 U 44/16 (https://dejure.org/2017,9274)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß durch fehlerhaftes Internet-Impressum

  • rabüro.de

    Zum wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen die Impressumspflicht eines Unternehmens

  • kanzlei.biz

    "000"-Platzhalter stellen unzulässige Impressumsangaben dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; UWG § 5a II; TMG § 5
    Wettbewerb; Impressum

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; UWG § 5a II; TMG § 5
    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "0000" zu Registergericht, Handeslregister-Nr., Aufsichtsbehörde und USt.-Ident-Nr. eines nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressum: Wettbewerbsverstoß wenn Nullen als Platzhalter im Impressum vorgehalten werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unvollständige oder falsche Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angaben Registergericht 000 und Handelsregister HR0000 im Impressum sind ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - keine Platzhalter im Impressum verwenden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Platzhalter im Impressum sind unzulässig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    VM, Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet, Marktverhaltensregelung, Wiederholungsgefahr, Kosten der Abmahnung, Kosten des Abschlussschreibens, Höhe der RVG-Gebühr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Online-Impressum ist spürbare Wettbewerbsverletzung

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Irreführung durch Platzhalter im Web-Impressum

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvermittler: Impressum muss richtig sein

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen falschem Impressum

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Leere Angaben im Impressum wettbewerbswidrig

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Bei fehlender Angabe der Aufsichtsbehörde droht eine Abmahnung

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Offenkundig falsche Angaben sind im Impressum unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Online-Impressum ist spürbare Wettbewerbsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 780
  • GRUR-RR 2017, 318
  • MMR 2017, 484
  • K&R 2017, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 238/14

    Mehrwertdienstenummer im Impressum entspricht nicht den Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16
    b) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 TMG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F. (BGH GRUR 2016, 957 Rn. 9 [BGH 25.02.2016 - I ZR 238/14] - Mehrwertdienstenummer).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sollen die vom Diensteanbieter mitgeteilten Informationen den Nutzern ermöglichen, die Tragweite ihrer zukünftigen Verpflichtung zu beurteilen und so die Gefahr bestimmter Irrtümer zu vermeiden, die zum Abschluss eines nachteiligen Vertrags führen können (BGH GRUR 2016, 957 Rn. 24 [BGH 25.02.2016 - I ZR 238/14] - Mehrwertdienstenummer).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16
    Das Abschlussschreiben ist entsprechend den Grundsätzen der BGH-Entscheidung "Kosten für das Abschlussschreiben" (GRUR 2010, 1038 [BGH 04.02.2010 - I ZR 30/08] ) als Schreiben einfacher Art anzusehen, das nur eine 0, 3-Gebühr iHv EUR 136, 80 auslöst.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19

    Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm

    Entgegen der Meinung des Landgerichts ergibt sich ein entsprechender Unterlassungsanspruch nicht aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG; auch ein Anspruch aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 1 und 4 UWG wegen eines darin gleichzeitig liegenden Verstoßes gegen die Informationspflichten nach dem TMG (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2017 - 6 U 44/16 ) kommt nicht in Betracht.
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Die Impressumspflicht dient der vorvertraglichen Informationsmöglichkeit als auch der nachvertraglichen Rechtsdurchsetzung oder einer Anzeige von möglichen Rechtsverletzungen durch einen Diensteanbieter auf seiner Internetseite (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2017 - 6 U 44/16 -, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2021 - 5 B 9.18

    Auskunft zu einer Onlineplattform aufgrund des Zweckentfremdungsrechts

    Damit genügt diese der Impressumspflicht, die nach § 5 TMG (vgl. auch Art. 5 Abs. 1 ECRL) dem Diensteanbieter auferlegt ist und die sowohl der vorvertraglichen Informationsmöglichkeit als auch der nachvertraglichen Rechtsdurchsetzung der Nutzer im Hinblick auf den Diensteanbieter dient (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2017 - 6 U 44/16 - juris Rn. 21).
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