Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/2003, 20 W 155/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6699
OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/2003, 20 W 155/03 (https://dejure.org/2003,6699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2003 - 20 W 155/2003, 20 W 155/03 (https://dejure.org/2003,6699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 20 W 155/2003, 20 W 155/03 (https://dejure.org/2003,6699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der mit einer Notarkostenbeschwerde angegriffenen Kostenrechnung ; Notarkostenbeschwerde und deren Anfechtbarkeit

  • Wolters Kluwer

    (Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen; außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit)

  • Judicialis

    KostO § 156 I 2; ; KostO § 156 II 2; ; KostO § 156 IV 3; ; KostO § 156 IV 4; ; FGG § 24 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 156; FGG § 24 Abs. 3
    Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen bzw. deren Ablehnung im Notarkostenbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind.
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind.
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Auch insoweit ist nach allgemeiner Auffassung eine selbständige Anfechtbarkeit nicht gegeben (BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Keidel/Kunze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 23, 24).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Davon abgesehen hat der BGH an seiner früheren Rechtsprechung zur außerordentlichen Beschwerde nach Schaffung des neuen § 321 a ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr festgehalten, sondern aus dieser Norm den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901 = NJW 2002, 1577).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Auch insoweit ist nach allgemeiner Auffassung eine selbständige Anfechtbarkeit nicht gegeben (BGH NJW 1993, 2040 und NJW-RR 1997, 1149; Keidel/Kunze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 23, 24).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

    Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
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