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   OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02   

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https://dejure.org/2004,12308
OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02 (https://dejure.org/2004,12308)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2004 - 24 U 152/02 (https://dejure.org/2004,12308)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 24 U 152/02 (https://dejure.org/2004,12308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regressansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unterbliebener Geltendmachung von Ansprüchen auf Krankengeld

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Für ein sogenanntes "Systemversagen" ist er nicht verantwortlich (vgl. auch BSGE 79, 190 ff. = NJW 1998, 850, 852; BSGE 82, 158 ff. = NZS 1999, 242).

    Das Vertrauen des Versicherten wird nicht geschützt, wenn er aufgrund besonderer Umstände wusste oder hätte wissen können, dass seine Krankenkasse von der Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis erlangt hat (BSGE 52, 254 ff.; BSGE 82, 158 ff.).

  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Die C hätte sich aber vorliegend auf die Ausschlussfrist nicht berufen dürfen, weil dies rechtsmissbräuchlich gewesen wäre (BSGE 52, 254 ff. = NJW 1982, 715, 716).

    Das Vertrauen des Versicherten wird nicht geschützt, wenn er aufgrund besonderer Umstände wusste oder hätte wissen können, dass seine Krankenkasse von der Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis erlangt hat (BSGE 52, 254 ff.; BSGE 82, 158 ff.).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anwalt verpflichtet, den Mandanten rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist auf mögliche Regressansprüche gegen sich selbst und auf die Verjährungsfrist des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH, NJW 2000, 1267 m.w.N.).

    Für die Verletzung der sekundären Hinweispflicht genügt jedes Verschulden, auch leichte Fahrlässigkeit (BGH, NJW 2000, 1267, 1268).

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Für ein sogenanntes "Systemversagen" ist er nicht verantwortlich (vgl. auch BSGE 79, 190 ff. = NJW 1998, 850, 852; BSGE 82, 158 ff. = NZS 1999, 242).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Der Sekundäranspruch verjährt analog § 51 b BRAO in drei Jahren nach Verletzung der Aufklärungspflicht, spätestens drei Jahre nach Mandatsende (BGH, NJW 1988, 265, 266).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Auch muss sich der Rechtsanwalt grundsätzlich nur mit den tatsächlichen und rechtlichen Aufgaben beschäftigen, die zur pflichtgemäßen Erledigung des erteilten Auftrags zu beachten sind (BGH, NJW 1995, 958).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2004 - 24 U 152/02
    Aus Gründen der Rechtssicherheit sind hieran freilich strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 1991, 2084, 2085 f.).
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