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   OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26603
OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,26603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,26603)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,26603)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigte Gründe für Nichbenutzung einer Marke

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Berechtigte Gründe für Nichtbenutzung einer Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV (Unionsmarkenverordnung) Art. 15
    Kennzeichen; rechtserhaltende Benutzung

  • rechtsportal.de

    UMV (Unionsmarkenverordnung) Art. 15
    Gründe, die dem Verfall einer Marke trotz Ablaufs der Benutzungsschonfrist entgegen stehen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigte Gründe für Nichtbenutzung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtbenutzungseinrede im Markenrecht: Berechtigte Gründe für eine Nichtbenutzung der Marke

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Markenverfall trotz Nichtbenutzung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung einer Unionsmarke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15
    Die Bestimmung ist eng auszulegen (Eisenführ/Schennen, 4. Aufl., GMV, Art. 15 Rn. 65; EuGH GRUR 2007, 702 Rn. 51 - Le Chef DE CUSINE).

    Sie müssen einen ausreichend unmittelbaren Zusammenhang mit der Marke aufweisen, und vom Willen des Markeninhabers unabhängig sein (EuGH GRUR 2007, 702 Rn. 52-54 - Le Chef DE CUSINE).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 135/10

    ZAPPA

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15
    Die Vorschriften zur Nichtbenutzungseinrede (Art. 15 i.V.m. Art. 99 Abs. 3 UMV) sehen jedoch keine zeitliche Begrenzung der Rückwirkung vor und stehen deshalb auch der Geltendmachung von auf die Vergangenheit bezogenen Ansprüchen wegen Markenverletzung entgegen, wenn die Marke während des Verletzungszeitraums nicht benutzt worden ist (BGH GRUR 2012, 832 Rn. 53 [BGH 31.05.2012 - I ZR 135/10] - ZAPPA).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15
    bb) Grundsätzlich ist die Durchführung eines vorgeschriebenen Zulassungsverfahrens als berechtigter Grund für die Nichtbenutzung anerkannt kann (BGH GRUR 2000, 890 [BGH 24.11.1999 - I ZB 17/97] - IMMUNINE/IMUKIN).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2016 - 6 U 131/15
    Die Klägerin ist für die Ausnahme der berechtigten Gründe darlegungs- und beweispflichtig (vgl. EuGH, Urt. v. 26.9.2013 - C-610/11, Rn. 62 - CENTROTHERM, juris).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2021 - 3 U 2202/20

    Tatbestandsberichtigungsantrag, Klärungsbedürftigkeit, Rückforderungsansprüche,

    Damit die Hindernisse für die Nutzung als berechtigte Gründe in diesem Sinne gelten, müssen diese vom Willen des Markeninhabers unabhängig sein; die Gründe dürfen also nicht innerhalb des Gestaltungswillens oder der Risikosphäre des Markeninhabers liegen (EuGH, a.a.O., Rn. 32 ff. - Armin Häupl/Lidl; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2016 - 6 U 131/15, juris-Rn. 49) oder zum normalen unternehmerischen Risiko gehören (Ströbele, in Ströbele/Hacker, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 26 Rn. 130).
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