Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Falsche Anlageberatung; Repräsentanzfirma; Vertragsbeziehungen; Fehlerhafte Anlageberatung; Schadensersatz ; Vertragspartner
- Judicialis
KWG § 53 a; ; KWG § 53 b; ; KWG § 1 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 164 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Ansprüche wegen falscher Anlagenberatung bei Unternehmen mit fehlender Repräsentanzfirma
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.04.1999 - 21 O 383/98
- OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
- OLG Frankfurt, 15.08.2001 - 23 U 97/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91
Eigenhaftung eines Vertreters
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH NJW 91, 1241; NJW-RR 92, 605) ein solcher Anspruch nur dann begründet sein kann, wenn der Handelnde ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hat oder in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.Ein nur mittelbares wirtschaftliches Interesse in Form der Gewinnerzielung reicht nicht aus, ebenso wenig sonstige Vorteile, wie der BGH am Fall weiterer Verdienstmöglichkeiten und der Einräumung einer Sonderstellung entschieden hat (BGH NJW-RR 92, 605).
- BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90
Rechtsanwalt - Ehrengericht - Rückwirkungsverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH NJW 91, 1241; NJW-RR 92, 605) ein solcher Anspruch nur dann begründet sein kann, wenn der Handelnde ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hat oder in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt. - BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82
Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Das besondere Vertrauen muss darüber hinaus in Anspruch genommen worden sein, in dem der Handelnde dadurch Einfluss auf die konkrete Entscheidung nimmt, dass er über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Geschäfts bietet (vgl. nur BGH NJW-RR 92, 606 m. w. N.; BGHZ 88, 67, 69; OLG Frankfurt am Main, a.a.0.; OLG München, Urteil v. 29.10.1992 19 U 6315/91 -).
- OLG Frankfurt, 24.03.1994 - 16 U 69/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Zum anderen ist nachvollziehbar, dass die Muttergesellschaft aus organisatorischen Gründen Wert darauf legt, alle rechtlichen Beziehungen zu ihren weltweiten Kunden ausschließlich selbst nach einheitlichen Regeln zu unterhalten (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 24.03.1994 16 U 69/93 -). - BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1999 (ZIP 1999, 1838). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99
Ein solches Ergebnis folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BGH zu den Beratungspflichten bei dem Verkauf von Wertpapieren (WM 1993, 1455).