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OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98 |
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Volltextveröffentlichung
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- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 30.06.1998 - 3 UF 89/98
- OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 392
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein …
Dabei soll der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden (vgl. BT-Drucksache 13/74899, Seite 63; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 392 ). - OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 22.03.1999 - 20 UF 36/99
Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 04.11.1999 - 1 UF 107/99 Angesichts der Tatsache, daß die konkreten Umstände eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter gebieten, kann offen bleiben, ob die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung nach der Neuregelung des § 1671 BGB einen gesetzlichen Regelfall darstellt (so das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluß) oder ob das nicht der Fall ist (so OLG Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1999, S. 392).
- OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 5 UF 81/99 Für die Entscheidung im konkreten Fall kann es nach Auffassung des Senats dahinstehen, ob der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts die gemeinsame elterliche Sorge als (normativen) Regelfall vorgesehen hat (Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des 2. Senats, FamRZ 1999, 1577, 1578 im Zusammenhang mit der Frage aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Ausländern;… Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1671, Rn 18), was der Wortlaut des Gesetzes nahezulegen scheint, und ob damit eine Präferenz des Gesetzgebers zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Ausdruck kommen soll oder ob der gesetzgeberische Wille im Gegenteil nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs die gemeinsame Sorge nicht gegenüber der Alleinsorge im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses begünstigen, insbesondere der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden soll (vgl. BT-Drucksache 13/4899, S. 63), wie der 3. Familiensenat des OLG Ffm mit Beschluß vom 14. September 1998 (3 UF 89/98, FamRZ 99, 324) entschieden hat.