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   OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10   

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https://dejure.org/2010,46711
OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,46711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.2010 - 2 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,46711)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,46711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 473 Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG, § 310 Abs 1 Nr 3 StPO, § 111d StPO, § 1 Abs 1 Nr 1 AEntG
    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes im Zusammenhang mit Verdacht der Mindestlohnunterschreitung nach AEntG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes im Zusammenhang mit Verdacht der Mindestlohnunterschreitung nach AEntG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
    Diesen Präventionszweck - der Verfallsbetroffene soll das Risiko strafbaren Handelns tragen - hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich auf den Rechtsgedanken des § 817 Satz 2 BGB bezog und darauf abhob, dass das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein soll ( BGHSt 47, 369 [373 f.]).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
    "Bruttoprinzip" bedeutet, dass nicht bloß der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist ( BGH NStZ 1995, 491; vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 73 Rdn. 7 ff.).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
    Je intensiver der Staat schon allein mit Sicherungsmaßnahmen in den vermögensrechtlichen Freiheitsbereich des Einzelnen eingreift, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung dieses Eingriffs, je länger er dauert (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, 409, 410).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10
    Bei der Rechtfertigung des Eingriffs ist u.a. maßgeblich die Schwere und Art des vorgeworfenen Delikts, die Anzahl der Geschädigten, die Kenntnis des Verantwortlichen, die Umstände der Tatbegehung, sowie der insgesamt damit verbundene Ermittlungsaufwand im konkreten Fall, sowie die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 07.06.2005, 2 BvR 1822/04 Rdn. 53-59).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10, juris Rn. 23).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Diese wären nach dem - jedenfalls seit der Neufassung des § 73 Abs. 1 StGB mit Wirkung vom 7. März 1992 geltenden (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124) - Bruttoprinzip in voller Höhe, also ohne Abzug der von den Angeklagten zur Erzielung der Straftaterlöse getätigten Aufwendungen, anzusetzen; denn die Ersetzung des Wortes Vermögensvorteil durch das Wort etwas in § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB bringt zum Ausdruck, dass nicht mehr der Nettogewinn des Täters, sondern die Gesamtheit des Erlangten abgeschöpft werden soll (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 45, 235, 237 f.; 47, 369, 370 ff.; 51, 65, 66 ff.; BGH wistra 2010, 477, 479; Joecks, a.a.O., § 73 Rdn. 8 ff., 27 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - juris; Senat, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 Ws 140/13 - Fischer, a.a.O., § 73 Rdn. 3, 8).
  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

    Die Verfahren 2 Ws 24/10 Vollz = 593 StVK (Vollz) 462/09 und 2 Ws 81/10 = 593 StVK (Vollz) 425/09 werden zu einem einheitlichen Verfahren verbunden.

    Das Aktenzeichen 2 Ws 81/10 = 593 StVK (Vollz) 425/09 führt.

    Verfahren 2 Ws 81/10 Vollz = 593 StVK (Vollz) 425/09.

    Verfahren 2 Ws 81/10 Vollz = 593 StVK (Vollz) 425/09.

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.09.2010 - 2 Ws 81/10, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu

    Bei der Berechnung des "Erlangten" ist daher vom vollen Wert der eingesetzten Arbeitskraft auszugehen und der gesamte Mindestlohn (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 [2 Ws 81/10] ; OLG München, Beschluss vom 9. August 2012 [2 Ws 268/12]) oder - wie hier geschehen - zumindest der im Entgelt des Auftraggebers enthaltene Lohnanteil zugrunde zu legen.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12

    Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn

    Bei der Berechnung des "Erlangten" ist daher vom vollen Wert der eingesetzten Arbeitskraft auszugehen und der gesamte Mindestlohn (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 [2 Ws 81/10] ; OLG München, Beschluss vom 9. August 2012 [2 Ws 268/12]) oder - wie hier geschehen - zumindest der im Entgelt des Auftraggebers enthaltene Lohnanteil zugrunde zu legen.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 Ws 34/22

    Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung eines Vermögensarrestes

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. hierzu (BVerfGE, Beschluss vom 7. Juni 2005, 2 BvR 1822/04, OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10).
  • OLG Koblenz, 04.04.2017 - 2 Ss OWi 4 SsBs 82/16

    Selbständige Verfallsanordnung, Anforderungen

    Eine selbständige Verfallsentscheidung bei einer juristischen Person kommt nach § 30 Abs. 5 OWiG immer nur dann in Betracht, wenn eine Geldbuße mangels Ermittlung einer tatbestandsmäßig handelnden Leitungsperson nicht verhängt werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.09.2010 - 2 Ws 81/10).
  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
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