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   OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03   

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https://dejure.org/2004,3982
OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03 (https://dejure.org/2004,3982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 U 198/03 (https://dejure.org/2004,3982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 6 U 198/03 (https://dejure.org/2004,3982)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 GG, § 1 UWG, § 1aF UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Werbung des Rechtsanwalts: Reichweite des berufsrechtlichen Sachlichkeitsgebot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für eine Anwaltskanzlei im Internet; Verstoß von Rechtsanwälten gegen das Sachlichkeitsgebot durch Werbung; Einstufung von vergleichender Werbung von Rechtsanwälten als Wettbewerbsverstoß

  • online-und-recht.de
  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43b BRAO

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BORA § 6; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 43 b; ; UWG § 1 a. F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - Zur Reichweite des Sachlichkeitsgebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufswidrige Werbung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1283
  • AnwBl 2005, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
    Denn § 43 b BRAO ist eine Vorschrift, die auch eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG a. F. (BGH GRUR 2004, 346 - Rechtsanwaltsgesellschaft m. w. Nachw.) aufweist.
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
    Mit der Stellung eines Rechtsanwalts im Interesse des rechtssuchenden Bürgers ist eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 29/03

    Wirksamkeit der Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
    Wie im Sitzungsprotokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Senat im Eilverfahren (Aktenzeichen 6 U 29/03) bereits ausgeführt, sind die ersten beiden Sätze der angegriffenen Passage ("Soweit erforderlich werden wir auch Klage erheben. Wir werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sorgfältig begründen und etwaige Gerichtstermine auf jeden Fall wahrnehmen.") für sich betrachtet nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
    Diese Vorschriften sind im Hinblick auf Artikel 12 GG restriktiv auszulegen und verbieten den Rechtsanwälten eine Werbung nicht, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist (BVerfG WRP 2001, 1284, 1286 - Umfassende Rechtsberatung).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 6 U 198/03
    Zwar handelt es sich bei der Werbung im Internet um eine passive Darstellungsform, die sich nicht unaufgefordert potenziellen Interessenten aufdrängt, sondern im Gegenteil von diesen erst aktiv aufgerufen werden muss, was dafür spricht, das Verbot einer solchen Werbung strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen (BVerfG WRP 2003, 1209, 1211 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
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