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   OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11   

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https://dejure.org/2011,29192
OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11 (https://dejure.org/2011,29192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2011 - 20 W 25/11 (https://dejure.org/2011,29192)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2011 - 20 W 25/11 (https://dejure.org/2011,29192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 347 Abs 1 FamFG, § 70 FamFG, § 59 FamFG, § 7 FGG, § 73 FGG
    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung eines Erbvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Anfechtung eines Erbvertrages in notarieller Urkunde unter dem Vorbehalt der gesonderten schriftlichen Mitteilung durch den Erblasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärung der Anfechtung eines Erbvertrages in notarieller Urkunde unter dem Vorbehalt der gesonderten schriftlichen Mitteilung durch den Erblasser

  • rechtsportal.de

    Amtsempfangsbedüftige Willenserklärung; Anfechtungserklärung; Erbvertrag; Testamentsvollstrecker - Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 5 O 30/11

    Anfechtung eines Erbvertrages: Pflegeleistungen als Bedingung einer letztwilligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) durch Urteil vom 29.09.2011 auf eine Klage der hiesigen Beteiligten zu 2) gegenüber der hiesigen Beteiligten zu 3) festgestellt, dass die Beteiligte zu 2) Alleinerbin des Erblassers geworden sei (Bl. 962 ff).

    Am 27.10.2011 hat der Beteiligte zu 1) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3 U 45/11) mit dem Nachlasspfleger einen Vergleich geschlossen (Bl. 973), dass er das Amt des Testamentsvollstreckers bis zur rechtskräftigen Feststellung seiner Stellung als Testamentsvollstrecker oder der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht ausüben werde und die Verfahren vor den Prozessgerichten mit Ausnahme der Verfahren 2-05 O 30/11 und 2-23 O 141/11 zum Ruhen gebracht werden sollten (Bl. 973).

    Das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) hat zwar auf die Klage der Beteiligten zu 2) am 29.09.2011 entschieden, dass diese Erbin des Erblassers geworden ist, weil der Erblasser den Erbvertrag wirksam angefochten habe.

    Soweit das Landgericht Frankfurt am Main (2-05 O 30/11) in seiner Entscheidung vom 29.09.2011 dagegen meint, an der Endgültigkeit der beurkundeten Erklärung bestünde kein durchgreifender Zweifel, denn das "Ob" der Einreichung beim Nachlassgericht sei nicht in Frage gestellt gewesen, sondern nur das "Wann", vermag der Senat dem nach dem hiesigen Aktenstand nicht zu folgen.

  • BGH, 16.04.1953 - IV ZB 25/53

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Das Erfordernis der formgerechten Vorbehaltloserklärung folgt aus dem Charakter der Anfechtungserklärung als einer nach dem Tode des anderen Vertragsschließenden dem Nachlassgericht gegenüber zu erklärenden (§ 2281 Abs. 2 S. 1 BGB), also einer amtsempfangsbedürftigen einseitigen formbedürftigen Willenserklärung, für die auch die Vorschriften des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten (§§ 143 Abs. 1, 130 Abs. 3 BGB; BGH NJW 1953, 938 ff; RGZ 65, 270 ff m.w.N.).

    Der Senat hat dabei nicht übersehen, dass der Bundesgerichtshof in dem oben bereits zitierten Fall (BGH NJW 1953, 938 ff), in dem der Erblasser dem beurkundenden Notar die Anweisung gegeben hatte, eine Ausfertigung der notariellen Urkunde über den Widerruf des gemeinsamen Testaments seiner Ehefrau nach seinem Tode durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, ausgeführt hat, dass die Handlung, die der Erklärende in einem solchen Falle selbst vorzunehmen habe, mit der Verlautbarung der Erklärung beendet sei.

  • LG Gießen, 10.05.2007 - 7 T 134/07

    Nachlasspflegerbestellung bei noch nicht entschiedener Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Das muss aber auch gelten, wenn die Erteilung des Erbscheins allein von ungeklärten Rechtsfragen abhängt (so im Ergebnis LG Gießen, Rpfleger 2007, 665 ff) und zudem der Nachlass so groß und infolge der schon zu Zeiten des Erblassers streitigen Finanztransaktionen unübersichtlich ist, dass keinem der beiden Erbprätendenten vor einer endgültigen Klärung die Bevorzugung des anderen zugemutet werden kann.
  • RG, 09.03.1907 - V 329/06

    1. Ist ein von einem Ehegatten formgerecht erklärter Widerruf eines von den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Das Erfordernis der formgerechten Vorbehaltloserklärung folgt aus dem Charakter der Anfechtungserklärung als einer nach dem Tode des anderen Vertragsschließenden dem Nachlassgericht gegenüber zu erklärenden (§ 2281 Abs. 2 S. 1 BGB), also einer amtsempfangsbedürftigen einseitigen formbedürftigen Willenserklärung, für die auch die Vorschriften des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten (§§ 143 Abs. 1, 130 Abs. 3 BGB; BGH NJW 1953, 938 ff; RGZ 65, 270 ff m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09

    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Die Frage, inwieweit eine Auswechslung von Testamentsvollstreckern eine Beeinträchtigung i. S. v. § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellt, wird durchaus nicht einheitlich beantwortet (vgl. zum Meinungsstand: BGH DNotZ 2011, 774 ff = FamRZ 2011, 885 ff = MDR 2011, 667 ff = NJW 2011, 1733 ff = Rpfleger 2011, 509 ff = ZEV 2011, 306 ff).
  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Die Urkunde selbst zerstört die Beweisfunktion der Urkunde für den Begebungsakt (vgl. zur Erstreckung der Beweiskraft auf den Begebungsakt BGH NJW-RR 2006, 1181 ff = MDR 2006, 847 ff; BGH FamRZ 2003, 669 = NJW-RR 2003, 384 ff = MDR 2003, 406, jew. zit. nach juris).
  • OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05

    Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Die Urkunde selbst zerstört die Beweisfunktion der Urkunde für den Begebungsakt (vgl. zur Erstreckung der Beweiskraft auf den Begebungsakt BGH NJW-RR 2006, 1181 ff = MDR 2006, 847 ff; BGH FamRZ 2003, 669 = NJW-RR 2003, 384 ff = MDR 2003, 406, jew. zit. nach juris).
  • OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08

    Geschäftswertbeschwerde: Festsetzung des Geschäftswerts in einem die Entlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Wegen der Bewertungsunsicherheiten hat der Senat letztlich für die Wertfestsetzung nur 5 Mio. und davon wiederum als Interesse der Beteiligten zu 2) nur 10 % angesetzt (vgl. zum Interesse am Wegfall der Nachlasspflegschaft auch OLG München, MDR 2009, 294 = FamRZ 2009, 1436).
  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    In dem eben zitierten Fall war die Vorinstanz (KG FamRZ 2010, 498 ff = ZEV 2010, 40 ff) davon ausgegangen, dass das dem Erbvertrag nachfolgende Testament den Erben seiner Testamentsvollstreckerstellung enthoben hatte und hat die Beeinträchtigung bejaht (vgl. hierzu und zur Entscheidung des BGH auch Anm. von Reimann, ZEV 2011, 309 ff).
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
    Die Folgen eines gerichtlichen Irrtums sollen dem Erklärenden nicht aufgebürdet werden (BGH FamRZ 1977, 575 ff = MDR 1978, 300 ff; vgl. hierzu auch Lehrmann in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 2081 BGB, Rn 24).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11

    Zur Frage der Wirksamkeit einer amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung

  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Es ist nicht einmal erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins gegeben sind oder die Erbquoten sicher feststehen (OLG Frankfurt ZEV 2012, 417 ff bei juris Rn. 23; OLG München NJW-RR 2006, 80 ff bei juris Rn. 18; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 111 f bei juris Rn. 54; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearb.
  • KG, 02.09.2021 - 19 W 120/21

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über Annahme der Erbschaft

    Zeitraubende Beweisaufnahmen zur Ermittlung der richtigen Erben sind dabei nicht durchzuführen (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2011, 20 W 25/11).
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