Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10281
OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00 (https://dejure.org/2000,10281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2000 - 3 U 36/00 (https://dejure.org/2000,10281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 3 U 36/00 (https://dejure.org/2000,10281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung; Versicherungsleistung; Invalidität; Invaliditätsentschädigung; Fristablauf; Private Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 7; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7; ZPO § 708 Nr. 10 § 711
    Fristablauf bei Feststellung unfallbedingter Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Berufung auf Versäumung der Frist zur Invaliditätsfeststellung nach vorausgegangener Leistungsablehnung aus anderen Gründen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 02.12.1999 - 8 U 165/98

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Anforderungen an eine fristgerechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenates des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 3.12.1997 - 7 U 18/96; vgl. auch OLG Celle r+s 2000, 258, 259) ist es nicht als treuwidrig anzusehen, wenn sich der Versicherer auf die Fristversäumnis auch dann beruft, wenn er zuvor - aus anderen Gründen -eine Leistungspflicht abgelehnt hat.

    Auch hat die Beklagte selbst keine ärztlichen Gutachten in Auftrag gegeben, wobei selbst dieser Umstand noch nicht zur Annahme eines treuwidrigen Verhaltens der Beklagten führen muß (vgl. OLG Ffm., 14.Zivilsenat, ZfS 95, 263, 265; OLG Celle r+s 2000, 258 f; OLG Hamm r+s 97, 130).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    Mit der Festlegung dieser Frist sollen im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer an der Nichteinhaltung der Frist schuldlos ist (vgl. BGH, a.a.O.; NJW 95, 2854, 2855).
  • OLG Koblenz, 26.11.1999 - 10 U 2072/98

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Anforderungen an eine rechtzeitige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    Das in 7 I Abs. 1 AUB 88 geregelte Erfordernis der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1978, 1036, 1037; OLG Koblenz r+s 2000, 259) ebenso wie der Eintritt der Invalidität binnen Jahresfrist eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung dar.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    Das in 7 I Abs. 1 AUB 88 geregelte Erfordernis der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1978, 1036, 1037; OLG Koblenz r+s 2000, 259) ebenso wie der Eintritt der Invalidität binnen Jahresfrist eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung dar.
  • OLG Frankfurt, 03.12.1997 - 7 U 18/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenates des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 3.12.1997 - 7 U 18/96; vgl. auch OLG Celle r+s 2000, 258, 259) ist es nicht als treuwidrig anzusehen, wenn sich der Versicherer auf die Fristversäumnis auch dann beruft, wenn er zuvor - aus anderen Gründen -eine Leistungspflicht abgelehnt hat.
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 5 U 61/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 3 U 36/00
    Die vom Kläger insoweit zur Begründung seiner Berufung herangezogenen Entscheidungen der Rechtsprechung und Stimmen in der Literatur (vgl. OLG Köln r+s 1992, 105; Wussow/ Pürckhauer, AUB, 6.Aufl., 7 Rdnr. 23; Prölss/Martin/ Knappmann, VVG, 26.Aufl., 7 AUB Rdnr.14; Grimm a.a.O., 7 Rdnr. 12), nach der es dem Versicherer verwehrt sein soll, sich auf die Fristversäumnis des 7 AUB dann zu berufen, wenn vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Unfall eine "endgültige" Leistungsablehnung durch die Beklagte erfolgt sei, vermögen den Senat nicht zu überzeugen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht