Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1360a Abs 4 BGB, § 114 ZPO, § 115 ZPO
Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei persönlicher Angelegenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 114; ZPO § 115
Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten) Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (hier: Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfallereignis betreffen eine ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 26.11.2009 - 2 O 405/09
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1689
- NZV 2011, 307
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09
Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 31, 384; NJW 2010, 372, 373) zählen neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (wie Vormundschafts-, Pflegschafts-, Betreuungs-, Unterbringungs- und Strafsachen) auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift.Schließlich widerspräche eine einschränkende Auslegung dem Grundsatz, dass Familiensolidarität staatlicher Fürsorge vorgeht (…Palandt/Brudermüller, § 1360 a Rdnr. 14; BGH NJW 2010, 372, 374).
- BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59
Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 31, 384; NJW 2010, 372, 373) zählen neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (wie Vormundschafts-, Pflegschafts-, Betreuungs-, Unterbringungs- und Strafsachen) auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift.
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - L 8 SO 5/10
Überleitung eines Leistungsanspruchs gegen einen Dritten auf den …
Vermögensrechtliche Ansprüche gehören dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift (so für einen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch Oberlandesgericht F., Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 W 85/09 - juris).